:wall: :hammer: Jaja, ab und an gibt`s da nicht nur leere Pappkartons sondern auch mal tolle Gutachten. Ob Xenon legal oder schwarze Rückleuchten selbst getönt - Gutachten gekauft und super. Naja! Ich würde euch diesen Tip geben: Fragt einen für euch zuständigen Sachverständigen von TÜV oder DEKRA. Bohrt nach, löchert die Leute, drängt auf sinnvolle (!!!) Antworten. EGAL was für ABEs angeschleppt oder besorgt werden konnten, HIER bekommt man sowas nicht durch, wenn das Licht nicht in einer dafür geprüften Lichteinheit (Scheinwerfer) mit dem vorgeschriebenen Zubehör (Reinigungsanlage, etc.) verbaut wurde. Ein Schrauberkollege hatte Xenon im Corrado mit Reinigungsanlage, nach Vorschrift eingebaut, sah sehr sauber aus - aber irgendwann wird das zu heiß und man kommt wieder auf das leidige Thema VERSICHERUNGSSCHUTZ.
Also macht und tut, aber mit Sinn!
MfG thegrossa
P.S.: Von diesem Schreiben habe ich auch schon gehört, aber zwei Jahre stillgelegt und seit April nach Vollgutachten auf der Straße reichen mir...