Da hast du wohl was falsch verstanden.
So wie geschrieben Bruttolistenpreis bei Kauf.
Das hat aber mit Sondermodel nix zu tun.
Während der Bestellung wird dein Auto nicht teurer.
Der Steuerberater erhält die Unterlagen aus dem Konfigurator so wie du das Auto bestellt hast.
§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG:
"[...]1 Prozent des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer[...]"
In der Theorie ergibt sich somit tatsächlich das Problem, dass in der (öffentlich einsehbaren) Preisliste des Herstellers am Tag der Zulassung höhere Preise stehen, oder bestimmte Sonderausstattung nicht mehr aufgeführt ist, insbesondere wenn zwischen Bestellung und Auslieferung wie jetzt auch mal fast zwei Jahre liegen können.
In der Praxis wird man das Problem dadurch lösen, dass man sich vom Hersteller, bzw. Händler den Bruttolistenpreis bestätigen lässt - Ob dieser dann einfach den Betrag aus der Bestellung übernimmt, oder tatsächlich neu kalkuliert, kann ich aber nicht sagen. (In der Regel liegen zwischen Bestellung und Zulassung ja nur wenige Monate, so dass es da normalerweise zu keinen großen Abweichungen kommen kann.)
Oder man nimmt im Zweifelsfall die Rechnungssumme vom Kauf (oder z.B. den Betrag aus dem Konfigurator), und erhöht diese um eventuelle Rabatte und Preisnachlässe (wie z.B. Umweltbonus) - Das ist zwar nicht korrekt, da es auf den tatsächlichen Kaufpreis eben nicht ankommt, aber wie will ein Finanzbeamter den Bruttolistenpreis anders ermitteln, wenn bestimmte Ausstattungsvarianten am Tag der Zulassung nicht mehr beim Hersteller gelistet werden?
Seit einigen Jahren kann man über Schwacke bei vielen Herstellern mittels der VIN/FIN auch die Bruttolistenpreise, inklusive der tatsächlich in diesem Fahrzeug verbauten Sonderausstattung abfragen.
(Bisher hatte ich da nie Differenzen zwischen dem Betrag aus dem Konfigurator, der tatsächlichen Rechnungssumme oder der Bestätigung des Händlers... aber bisher lagen da auch keine Jahre dazwischen... Ich werde das bei mir mal testen, sobald ich eine FIN vorliegen habe.)
Um das ganze hier aber etwas zu relativieren:
Wir reden bei einem Unterschied im Bruttolistenpreis von 500,00 Euro (also z.B. 1% Preissteigerung bei einem RS Plus mit ca. 50.000,00 Euro) von einer Differenz von wenigen Euro bei der Nettoauszahlung.
(Beispielhaft gerechnet mit 5.000,00 Euro brutto und 80km Entfernung zwischen Wohnung und Arbeit, sind es immer noch weniger als 10,00 Euro. Bei höherem Brutto steigt natürlich die Lohnsteuer, dafür aber die Sozialversicherungsabgaben nicht mehr, wenn man über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Wenn die Entfernung zur Arbeitsstätte deutlich höher ist, kann die Differenz natürlich etwas größer sein - Wenn man aber mehrere Hundert Kilometer Arbeitsweg hat, ist der Job entweder so toll, dass einem die paar Euro egal sein können, oder man findet keinen anderen, und hat andere Probleme, als die Höhe des Sachbezugs...

)