Zur allgemeinen Beleuchtung am Fahrzeug:
Alle lichttechnischen Einrichtungen haben ein Prüfzeichen (E-Nummer). Diese Prüfzeichen gibt es nur, wenn bestimmte Auflagen bei der Prüfung eingehalten werden.
Wenn nun diese lichttechnischen Einrichtungen, also meinetwegen Heckleuchten, lackiert werden, werden auch die Eigenschaften dieser Heckleuchten verändert. Gleiches gilt für die Seitenblinker (schau mal genau drauf hin, da ist auch eine Nummer eingestanzt).
Der Tüv nimmt solche Experimente nie und nimmer ab (siehe schwarze Heckleuchten vom Kakadu) und somit komplett unzulässig. Folgen sind weitesgehend bekannt ....
Da hilft nur der Kauf der schwarzen Seitenblinker von
MHW, denn diese haben eine ABE.
Andreas :headbang: