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Guest
Leuchtende Miniaturchristbäume oder ähnlicher Weihnachtsschmuck auf dem Armaturenbrett im Auto sind verboten.
Nach der Straßenverkehrsordnung handelt es sich hierbei um eine Beeinträchtigung der Sicht. Wer trotzdem nicht darauf verzichtet, riskiert laut der Zeitschrift 'AutoStraßenverkehr' ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20 DM.
Nach der Straßenverkehrsordnung handelt es sich hierbei um eine Beeinträchtigung der Sicht. Wer trotzdem nicht darauf verzichtet, riskiert laut der Zeitschrift 'AutoStraßenverkehr' ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20 DM.