Inzwischen hat sich einiges getan. Der Stromverbrauch wurde von Ampire gemessen UND dokumentiert. Der lag über längere Zeit zwischen 16,7 und 20,9 mA, nachdem sich alle sonstigen Verbraucher abgeschaltet hatten. Für Entgeisterung hat bei Ampire gesorgt, dass die Deaktivierung der Alarmanlage während eines Vollalarms durch Ziehen der Sicherung erfolgte. Dann kann man als Werkstatt gut behaupten, dass vor Dekativierung 7A und nach Deaktivierung kein Strom mehr geflossen sei. Dass bei Vollalarm ein solcher Stromverbrauch vorhanden ist, ist sogar mir als absolutem Laien klar. Dazu denke ich mir nur meinen Teil.
Nach nunmehr 2 Mahnschreiben und 2 Anwaltsschreiben ruht seit fast 3 Wochen still der See. Eine Klage ist bisher nicht eingegangen. Hauptpunkt der Zahlungsablehnung ist, dass Reparaturauftrag und Rechnung in keinem Punkt übereinstimmen. Man hat sich mit der Standheizung und der folgenden Batterieentladung überhaupt nicht beschäftigt sondern nur mit dem Stromverbrauch der Alarmanlage, die dann auch noch ohne meine Zustimmung deaktiviert wurde. Natürlich wurde auch darauf hingewiesen, dass im Klagefall ein Sachverständigenverfahren eingeleitet würde, wobei zusätzlich der Stromverbrauch der Skoda-eigenen Alarmanlage als Vergleichswert herangezogen würde. Da wird es da schon interessant, da als erhöhter Stromverbrauch bei meinem Skoda nur die Differenz herangezogen werden darf.
Jetzt heißt es also "weiter abwarten", ob sich da noch etwas tut.