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Im Streit um Kfz-Reimporte aus Italien muss Volkswagen mit einer Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg rechnen. Der Rechtsgutachter beim EuGH, Generalanwalt Dámaso Ruiz-Jarabo, schlug am Donnerstag (16.10.) vor, ein von der europäischen Kommission 1998 verhängtes Bußgeld in Höhe von 90 Millionen Euro zu bestätigen und die Beschwerde des Konzerns gegen ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichts Erster Instanz zurückzuweisen. Mit dem abschließenden Urteil wird im kommenden Frühjahr gerechnet. Der EuGH ist dabei nicht an das Gutachten gebunden, folgt den Generalanwälten aber in den meisten Fällen. (Az: C-338/00)
1992 und 1993 hatte die Lira stark an Wert verloren, ohne dass die italienische VW-Vertriebs-Tochter Autogerma ihre Preise anhob. Daher wollten zahlreiche Kunden und Händler vor allem aus Deutschland und Österreich in Italien ein Auto kaufen. Die EU-Kommission wirft VW Versuche vor, dies zu unterbinden. So seien die Lagerbestände in Italien künstlich gering gehalten und Teile der Händler-Vergütung erst nach einer Zulassung des verkauften Autos in Italien ausgezahlt worden. VW hält sein Vorgehen für gerechtfertigt, der Konzern habe nur Lieferungen an "nicht autorisierte Wiederverkäufer" verhindern wollen. Das Gericht bestätigte jedoch im Juli 2000 die Position der Kommission, setzte aber das Bußgeld von 102 auf 90 Millionen Euro herab, weil die Verstöße nach 1996 von Brüssel nicht mehr ausreichend belegt worden seien.
Generalanwalt Ruiz-Jarabo schlug nun vor, die Beschwerden beider Seiten gegen dieses Urteil zurückzuweisen. VW wollte dieses Rechtsgutachten nicht kommentieren, für die Zukunft sei der Streit aber "nicht mehr aktuell", sagte Sprecher Günther Scherelis. Zum einen habe der Euro das Problem unterschiedlicher Preise abgemildert. Vor allem aber verwies Scherelis auf neue rechtliche Rahmenbedingungen für den Autohandel in Europa, die Anfang Oktober in Kraft getreten sind undüberwiegend innerhalb eines Jahres umgesetzt werden müssen. Danach müssen sich die Automobilkonzerne entscheiden, ob sie ihre Händler räumlich auf ein bestimmtes Gebiet (exklusiver Vertrieb) oder inhaltlich auf bestimmte Partner (selektiver Vertrieb) beschränken wollen. Vertrieb und Service sollen zumindest rechtlich getrennt und der Verkauf verschiedener Marken durch einen Händler erleichtert werden.
Quelle
1992 und 1993 hatte die Lira stark an Wert verloren, ohne dass die italienische VW-Vertriebs-Tochter Autogerma ihre Preise anhob. Daher wollten zahlreiche Kunden und Händler vor allem aus Deutschland und Österreich in Italien ein Auto kaufen. Die EU-Kommission wirft VW Versuche vor, dies zu unterbinden. So seien die Lagerbestände in Italien künstlich gering gehalten und Teile der Händler-Vergütung erst nach einer Zulassung des verkauften Autos in Italien ausgezahlt worden. VW hält sein Vorgehen für gerechtfertigt, der Konzern habe nur Lieferungen an "nicht autorisierte Wiederverkäufer" verhindern wollen. Das Gericht bestätigte jedoch im Juli 2000 die Position der Kommission, setzte aber das Bußgeld von 102 auf 90 Millionen Euro herab, weil die Verstöße nach 1996 von Brüssel nicht mehr ausreichend belegt worden seien.
Generalanwalt Ruiz-Jarabo schlug nun vor, die Beschwerden beider Seiten gegen dieses Urteil zurückzuweisen. VW wollte dieses Rechtsgutachten nicht kommentieren, für die Zukunft sei der Streit aber "nicht mehr aktuell", sagte Sprecher Günther Scherelis. Zum einen habe der Euro das Problem unterschiedlicher Preise abgemildert. Vor allem aber verwies Scherelis auf neue rechtliche Rahmenbedingungen für den Autohandel in Europa, die Anfang Oktober in Kraft getreten sind undüberwiegend innerhalb eines Jahres umgesetzt werden müssen. Danach müssen sich die Automobilkonzerne entscheiden, ob sie ihre Händler räumlich auf ein bestimmtes Gebiet (exklusiver Vertrieb) oder inhaltlich auf bestimmte Partner (selektiver Vertrieb) beschränken wollen. Vertrieb und Service sollen zumindest rechtlich getrennt und der Verkauf verschiedener Marken durch einen Händler erleichtert werden.
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