Vorführwagen - Was darf der Händler eigentlich alles damit machen?

Diskutiere Vorführwagen - Was darf der Händler eigentlich alles damit machen? im Skoda Octavia II Forum Forum im Bereich Skoda Forum; Hallo, ich habe vor gut 4 Monaten einemn Octavia Combi bestellt. Bei Vertragsabschluss wurde vereinbart, dass der Wagen für 31 Tage als...
  • Vorführwagen - Was darf der Händler eigentlich alles damit machen? Beitrag #1

cloud78

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Hallo,

ich habe vor gut 4 Monaten einemn Octavia Combi bestellt. Bei Vertragsabschluss wurde vereinbart, dass der Wagen für 31 Tage als Vorführwagen genutzt wird. Mündlich wurde mir vom Verkäufer zugesichert, dass der Wagens chon nach 14 Tagen auf mich umgemeldet wird und nur für Heimfahrten mit Angestellten des Autohauses verwendet wird.

Jetzt, nachdem das Auto beim Händler eintraf, wurde mir nicht nur gesagt, dass man leider auf die 31 Tage bestehen muss, sondern auch, dass das Auto an einen Geschäftskunden für einen Monat geleast wurde.

Da das natürlich nicht im Vertrag explizit vermekrt ist, habe ich keine wirkliche Handhabe.
Es kann doch nicht wahr sein, dass ein Autohaus so mit einem Kunden umgeht, oder?
Vielleicht hat einer von euch einen Tipp für mich?

Danke,
Andy
 
  • Vorführwagen - Was darf der Händler eigentlich alles damit machen? Beitrag #2

NoMax

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Ich denke hier sind juristische Feinheiten gefragt, die wir hier ohne einen Blick in die Verträge nicht klären können.
Ich empfehle daher einen Anwalt zu konsultieren.

Stehe es schriftlich irgendwo, das er 31 Tage als Vorführwagen vom Händler genutzt wird?
Wie ist das Eigentumsverhältnis geregelt? Bist du nach 31 Tagen erst der Eigentümer, oder jetzt schon, und du überlässt das auto dem Händler gem. einem separatem Vertrag?
Ist darin eine "leasing" geregelt? Wie sieht es mit der km-Fahrleistung während der 31 Tage aus? Ggf. weitere Abnutzung?

Solche Dinge sollte sich ein Fachmann anschauen. Alles andere führt hier nur zur Spekulation...
 
  • Vorführwagen - Was darf der Händler eigentlich alles damit machen? Beitrag #3

GP-Torsten

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War es nicht möglich, das Auto zwar die 4 Wochen auf deinen Händler zuzulassen, es aber ab dem ersten Tag selbst zu fahren?

So ging das bei uns. Versichert war das Auto von Anfang an über uns, nur sind wir halt im Brief die Zweitbesitzer.
 
  • Vorführwagen - Was darf der Händler eigentlich alles damit machen? Beitrag #4
Rudi5

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Hallo !!!

das ne Sache des Vertrages , aber wo ist nun das Problem? das er über die Zeit nur an einen vermietet war oder sind irgendwelche Mängel oder Abnutzungen zu sehen.
War die Laufleistung vermerkt für die 4 Wochen.... ???
und ist es schriftlich gewesen das nur ein Mitarbeiter damit fährt... ???

mfg.
 
  • Vorführwagen - Was darf der Händler eigentlich alles damit machen? Beitrag #5
pelmenipeter

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tjo, warum auch lässt man das auto nen monat übers AH laufen ? weil 100 Euro gefehlt haben zum Kaufpreis ?
da wird das schöne neue auto gleich benutzt und "abgenutzt"
für mich wär das nix
 
  • Vorführwagen - Was darf der Händler eigentlich alles damit machen? Beitrag #6

cloud78

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Also erstmal - es ging nicht um 100€, sondern um 700€. Und das ist für mich schon ein guter Grund.
Die Aussage des Verkäufers bei der Bestellung des Wagens war, dass das Auto 14 Tage lang vom Autohaus genutzt wird. Wie gesagt, es handelte sich um eine mündliche Zusicherung.
Im Kaufvertrag ist handschriftlich vermerkt, dass das Auto als Vorführwagen verwendet wird. Von Leasing ist da keine Rede.
 
  • Vorführwagen - Was darf der Händler eigentlich alles damit machen? Beitrag #7
mabri

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pelmenipeter schrieb:
tjo, warum auch lässt man das auto nen monat übers AH laufen ? weil 100 Euro gefehlt haben zum Kaufpreis ?
da wird das schöne neue auto gleich benutzt und "abgenutzt"
für mich wär das nix

Da stimme ich dir voll und ganz zu :thumbsup:

cloud78 schrieb:
Also erstmal - es ging nicht um 100€, sondern um 700€. Und das ist für mich schon ein guter Grund.
Die Aussage des Verkäufers bei der Bestellung des Wagens war, dass das Auto 14 Tage lang vom Autohaus genutzt wird. Wie gesagt, es handelte sich um eine mündliche Zusicherung.
Im Kaufvertrag ist handschriftlich vermerkt, dass das Auto als Vorführwagen verwendet wird. Von Leasing ist da keine Rede.


Für 700 Euro zu sparen, sorry das ist kein guter Grund sondern purer Mist, wie du ja jetzt selbst siehst, er wird als Leasingfahrzeug genutzt, stell dir mal vor, der wo ihn jetzt bekommt, rennt damit die ersten KM wie ne Sau usw. und du bekommst ihn dann und irgendwas ist mit dem Auto, wo hast du dann was gespart?


Ich kann sowas einfach nicht verstehen, dann hättest du auch keinen neuen bestellen müssen, sondern direkt einen Vorführwagen genommen, wo du sicher mehr als 700 gespart hättest und meist sogar, mit etwas Glück einen mit Vollaussatttung bekommen hättest!
 
  • Vorführwagen - Was darf der Händler eigentlich alles damit machen? Beitrag #8

cloud78

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@ mabri: Ich habe denke ich schon zweimal erwähnt, dass das mit dem leasen mit dem Autohaus so nicht vereinbart war, oder?
Und nein, einen vergleichbaren Vorführwagen habe ich für den Preis nicht gefunden.
 
  • Vorführwagen - Was darf der Händler eigentlich alles damit machen? Beitrag #9
Boerni64

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leasing ist nichts anderes als mieten oder pachten... und der händler kann mit dem auto machen, was er will. es ist sein auto, bis du es gekauft hast. und wenn er damit gammelfleisch ausliefert. es ist seine sache. ers wenn du eigentümer bis (nicht besitzer), dann entscheidest du. es ist oftmals so, dass solche autos als überbrückung an geschäftskunden vergeben werden, um deren lieferzeit für geschäftswagen zu überbrücken. allerdings hätt ich das nicht für 700 euro gemacht. noch nicht mal für 2000. fährst du mit nem neuwagen vom hof des händlers, ist er gleich 3000 weniger wert. ach ja, noch eins: trau keinem autoverkäufer oder banker... ich weiß wovon ich rede, ich bin banker....

gruß

bernd
 
  • Vorführwagen - Was darf der Händler eigentlich alles damit machen? Beitrag #10

andi62

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Für 700 Euro Ersparnis?!

Ich hätte weniger bedenken, dass das Auto "misshandelt" wird, wenn es von einem Fahrer genutzt wird. Bei einer echten Vorführwagennutzung dürfte da der Umgang weniger pfleglich sein.

Aber zur eingangs gemachten Feststellung und Frage: 700 Euro günstiger beim Kauf, dafür Zweitbesitzer. Dieses Geld ist doch beim Wiederverkauf mehr als weg - wo liegt da die Ersparnis?
 
  • Vorführwagen - Was darf der Händler eigentlich alles damit machen? Beitrag #11

Gast41275

Guest
700 Euro günstiger beim Kauf, dafür Zweitbesitzer. Dieses Geld ist doch beim Wiederverkauf mehr als weg - wo liegt da die Ersparnis?
Vielleicht hat der Themenersteller ja vor den Wagen länger als ein paar Jahre zu fahren.
Bei nem Wagen mit 150000 Km und 6-8 Jahren macht der Wertunterschied maximal 200 Euro aus, wahrscheinlich sogar weniger.

Auch ich habe eine Händlerzulassung. Allerdings habe ich im Kaufvertrag festgehalten das der Wagen ab dem ersten Tag und Kilometer von mir bewegt wird.
 
  • Vorführwagen - Was darf der Händler eigentlich alles damit machen? Beitrag #12

andi62

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Es spricht sicherlich auch nichts grundsätzlich gegen eine Tageszulassung; das haben wir auch schon gemacht.

Aber das sind dann die Autos, die üblicherweise auch mit einem Tachostand von 50-100 km im Kaufvertrag angeboten werden und bei denen nachvollziehbar ist, dass sie nur für die Statistik zugelassen waren. Bei einem "echten" Vorführwagen dürfte das schon etwas anders sein.
 
  • Vorführwagen - Was darf der Händler eigentlich alles damit machen? Beitrag #13
epeorus

epeorus

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cloud78 schrieb:
Es kann doch nicht wahr sein, dass ein Autohaus so mit einem Kunden umgeht, oder?

Nenn doch einfach mal den Namen des Autohauses;
so haben wenigstens andere die Möglichkeit aus der Situation etwas zu lernen - und wenn es das Autohaus ist ;)
 
  • Vorführwagen - Was darf der Händler eigentlich alles damit machen? Beitrag #14

Mr-Fly

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Ich sehe es auch so, dass bei einem echten Vorführwagen (welcher als solcher angemeldet wird) schon Nachteile entstehen:
- Die Wagen werde zumeist nicht eingefahren und während der ersten Fahrten trotzdem ausprobiert (bis hin zur Höchstgeschwindigkeit)
- Auch bei einem Monat Nutzung sind ja erst mal km weg, auch wenn es nur durch Mitarbeiter genutzt wird.
(würde man hier die 0,xx Euro/km vom ADAC annehmen, oder selbst den von der Steuer (0,30 Euro), dann kommen da bei 1000 km auch schon mal >300 Euro zusammen).
- Versicherungen geben teilweise Prozente als Neuwagenrabatt (habe ich heute auch erst erfahren, als ich dort war meinen Vertrag zu unterschreiben, bei mir 10 %).
(Keine Ahnung ob man in einem Unfall auch als Zweitbesitzer in den ersten 18 Monaten die Neuwagenpreise bekommt)
- Rauchen: Du kannst als Nichtraucher auch nicht sicherstellen, dass keiner in dem Auto geraucht hat (mag nen Raucher nicht jucken).
- Kratzer, Dellen, Unterboden angestoßen, Felgen angeschrammt etc.

Zur Tageszulassung:
Ich hab vorher einen Golf V gehabt, den habe ich als Tageszulassung nach 6 Monaten mit 20 km auf der Uhr übernommen, das ist ok und war der Transfer von der einen Filiale in die andere.
 
  • Vorführwagen - Was darf der Händler eigentlich alles damit machen? Beitrag #15
bjmawe

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cloud78 schrieb:
Da das natürlich nicht im Vertrag explizit vermekrt ist, habe ich keine wirkliche Handhabe.
Es kann doch nicht wahr sein, dass ein Autohaus so mit einem Kunden umgeht, oder?
Vielleicht hat einer von euch einen Tipp für mich?
Dein AH handelt vollkommen legitim und innerhalb des recht. Rahmens. Da Du das Fahrzeug in seinen ersten vier Wochen weder besitzt, noch es Dir gehört, obliegt es dem AH was es damit macht, an wen es dieses zur Probefahrt heraus gibt bzw. an wen es den Wagen vermietet. Hier besteht für Dich leider keinerlei Handhabe, da alles rechtens und auch angesichts einer nicht näher definierten Klausel in Deinem Kaufvertrag nichts weiter schriftlich fest gehalten wurde.
Über wie viele km sprechen wir hier, die durch den einen Leasingteilnehmer gefahren wurden ? Ich gebe zu bedenken dass Du angesichts eines einzigen Fahrers (auch wenn es Leasing war), sicherlich besser darstehst als bei einer kompletten Vorführwagenhistorie ! Vorführfahrzeuge werden von den untersch. Kunden gefahren und teils massiv "geschunden", wovon Du bei einem einzigen Nutzer eher nicht ausgehen darfst.

Wobei der Preisnachlass von nur 700€ keinesfalls ein wirkliches Angebot darstellt. 700€ Nachlass sind bei einer einfachen Tageszulassung schon realisierbar, aber bei einem ganzen Monat hätte weitaus mehr an Rabatt drin sein müssen.

LG und dennoch viel Spaß mit Deinem "neuen" Wagen, wünscht
bjmawe
 
  • Vorführwagen - Was darf der Händler eigentlich alles damit machen? Beitrag #16

GP-Torsten

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Vielleicht hat der Themenersteller ja vor den Wagen länger als ein paar Jahre zu fahren.
Bei nem Wagen mit 150000 Km und 6-8 Jahren macht der Wertunterschied maximal 200 Euro aus, wahrscheinlich sogar weniger.

Auch ich habe eine Händlerzulassung. Allerdings habe ich im Kaufvertrag festgehalten das der Wagen ab dem ersten Tag und Kilometer von mir bewegt wird.
So macht man das auch eigentlich, wenn man es so will.
Da wir unseren Fabia wenn nichts dazwischen kommt bis Restwert 0.-€ fahren wollen, spielt es keinen Rollo, ob wir Erst- oder Zweitbesitzer sind.
Und das Auto muß ja nicht schlechter sein, unserer war auch ein "Vorführwagen" mit 5km auf der Uhr. Dann machten wir die Probefahrt, hatte dann 23km drauf, am Tag drauf haben wir ihn gekauft mit immer noch 23km auf der Uhr.

Dafür das Auto dann über 2000.-€ günstiger zu bekommen hat sich aufjedenfall für uns gerechnet.



Für jemanden, der aber alle 2 Jahre was neues braucht, ist es die denkbar schlechteste Variante....
 
  • Vorführwagen - Was darf der Händler eigentlich alles damit machen? Beitrag #17

Oberberger

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Selber Schuld....Vorführwagen ist nunmal Vorführwagen, natürlich darf den der Händler dann einsetzen, wie er will....entweder Du kaufst einen Neuwagen, dann hast Du auch einen Anspruch auf einen Solchen. Oder Du sparst / hast nicht genug Geld , dann nimmt man nen Vorführwagen. Dann ist es aber vermessen, vom Händler zu verlangen, dass er ihn nicht nutzen darf.

Ggf. Fabia kaufen, wenn die Kohle nicht reicht ;-)
Nenn doch einfach mal den Namen des Autohauses;
Was ist denn das für ein bescheuerter Vorschlag? Da wird das Forum ruckzuck wegen Rufschädigung rangezogen....
Und was hat das Autohaus denn falschgemacht? Mann mann, Ansichten gibt es.... :thumbdown:
 
  • Vorführwagen - Was darf der Händler eigentlich alles damit machen? Beitrag #18

Mr-Fly

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Selbst wenn der Vorführwagen nur durch Mitarbeiter genutzt werden soll, so weiß ich, dass ich einen Octi von einem Mitarbeiter gefahren habe zur Probe.
Denn nur der hatte einen 1,6 TDI,, den ich Probefahren wollte.
Ich glaub es ist selten so, dass sie NUR für den Mitarbeiter einen Vorführer haben.
 
  • Vorführwagen - Was darf der Händler eigentlich alles damit machen? Beitrag #19
bjmawe

bjmawe

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Mr-Fly schrieb:
Ich glaub es ist selten so, dass sie NUR für den Mitarbeiter einen Vorführer haben.
Die MA eines AH bekommen zwar - noch - "ihren" eigenen Wagen zur Verfügung gestellt, müssen diesen aber - wie jeden anderen Vorführwagen auch - jederzeit einem Interessenten des AH zur Verfügung stellen !
So wird es zumindest im VAG Konzern gehandhabt. Allerdings wird sich dies in naher Zukunft ändern; zumal die Anzahl der einzelnen Wagen die seitens des AH als Vorführwagen vorgehalten werden, immer weiter aus Kostengründen reduziert werden. Auch werden (Kunden-)Ersatzfahrzeuge immer häufiger von eigenen oder fremden Verleih - Firmen gestellt, um Kosten einzusparen.

LG und ein schönes Wochenende, wünscht
bjmawe
 
  • Vorführwagen - Was darf der Händler eigentlich alles damit machen? Beitrag #20

cloud78

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Besten Dank für die Infos von euch!
Im Nachhinein ist es natürlich nicht so clever von mir gewesen. Was solls. Man lernt halt dazu. Wird beim nächsten Auto anders :)

PS: Ja, der Wertverlust bei Wiederverkauf spielt für mich nicht so die Rolle, weil ich das Auto noch lange fahren will.

Also nochmals danke,
Andy
 
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