Bitte unterscheiden: Das Recht am Bild meint üblicherweise das "Recht am eigenen Bild" als Ausfluss des Persönlichkeitsrechts. Deswegen darf ich nicht einfach irgendeine Person fotografieren und das veröffentlichen. Ein Auto ist aber keine Person, deswegen gilt das grundsätzlich - auch - fürs Kennzeichen nicht. Etwas anderes ist das Urheberrecht, das ich als Fotograf an allen meinen eigenen Bildern habe, ob und wie veröffentlicht auch immer. Das gilt natürlich auch im Internet (nicht Facebook).
Davon unabhängig sollte m.E. jeder im Internet sorgsam mit den eigenen Daten umgehen, und dazu gehört auch das Kennzeichen. Das muss man dann weder belächeln noch kritisieren. Klar fahre ich öffentlich mit meinem Kennzeichen rum, ich lauf aber auch öffentlich mit meinem Gesicht durch die Stadt und habe z.B. trotzdem hier im Forum das nicht als Profilbild, wie die allermeisten.