@ Tobi
da kann ich Dich glaub ich beruhigen ( und Dein Gewissen auch ;-) )
Wenn Du innerorts aus dem Stand auf der rechten Spur beschleunigst und bist dabei schneller als der auf der linken Spur fahrende (ohne Geschwindigkeitsbegrenzungen zu missachten), ist das kein Überholen und daher auch nicht ordnungswidrig, sofern Du auf der rechten Spur bleibst. Der Punkt ist der, dass derjenige, der sich an der ampel links einordnet (FIAT) den stehenden Verkehr auf der rechten Spur wahrnehmen muss. Will er die Spur wechseln, muss auch er das Vorrecht beachten und eine Gefährdung ausschliessen oder sich gleich richtig einordnen. Innerorts dienen mehrspurige Fahrbahnen in erster Linie der Verkehrsregelung, um ein frühzeitiges Einordnen der geplanten Fahrtrichtung entprechend zu ermöglichen, um Stauungen und zähflüssigen Verkehr zu vermeiden...nicht als Überholmöglichkeit, wie teilweise ausserorts und auf Autobahnen. Es sei denn eine Fahrbahn ist innerorts dementsprechend gekennzeichnet...z.B. eine Kraftfahrtstraße oder Stadtautobahn.
Bist Du - in diesem Fall an dem FIAT - vorbei darfst Du zwar auf die linke Spur wechseln (z.B. um einen auf der rechten Spur voranfahrenden LKW zu überholen), allerdings muss dabei eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs (FIAT) ausgeschlossen sein. Ist der Sicherheitsabstand zu gering, musst Du den nachfolgenden, linksfahrenden Verkehr (FIAT) erst passieren lassen und darfst erst dann die Spur wechseln.
Anders beispielsweise auf der Autobahn:
Hier ist sowohl das rechts Überholen (wie immer) und auch das rechts Vorbeifahren verboten, es seid denn, der linksfahrende Verkehr ist durch eine plötzlich auftretende Verkehrsituation zum Langsamfahren (sprich Verzögern oder Bremsen) gezwungen...z.B. durch einen plötzlich ausscherenden LKW. Dann ist man natürlich nicht gezwungen sozusagen mitzubremsen, wenn es nicht erforderlich ist und darf vorbeifahren, aber dabei nicht die Spur wechseln, denn dann habe ich überholt, was dann wieder verboten ist.
Gruß
Marc