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Beim Überholen einer Auto-Kolonne muss ein Autofahrer sicher sein, dass keiner der vor ihm fahrenden Wagen nach links abbiegen will. Das entschied das Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) in einem Urteil. Wer in der Kolonne fährt, muss seinerseits sorgsam darauf achten, dass kein Fahrzeug zum Überholen angesetzt hat. Werden diese Pflichten verletzt und kommt es zu einem Zusammenstoß, so trifft jeden der beteiligten Autofahrer ein Verschulden in gleicher Höhe, betonten die Richter in ihrer in der Zeitschrift >>OLG-Report<< veröffentlichten Entscheidung (Az.: 1 U 73/00).
Das Gericht gab mit seinem Urteil der Schadensersatzklage eines Autofahrers nur zur Hälfte statt. Er war beim Abbiegen mit einem Wagen zusammengestossen, dessen Fahrer von hinten kommend zum Überholen angesetzt hatte. Der Kläger war der Meinung, der Überholende habe den Unfall allein verschuldet.
Das Gericht gab mit seinem Urteil der Schadensersatzklage eines Autofahrers nur zur Hälfte statt. Er war beim Abbiegen mit einem Wagen zusammengestossen, dessen Fahrer von hinten kommend zum Überholen angesetzt hatte. Der Kläger war der Meinung, der Überholende habe den Unfall allein verschuldet.