Neben den holprigen und löchrigen Straßen wird der deutsche Autofahrer noch mit einer weiteren Herausforderung konfrontiert: der Rechtslage. Dort können mindestens genauso große wie überraschende Schlaglöcher wie auf den deutschen Straßen lauern. Der durch ein Loch im Asphalt geschädigte Autofahrer sollte nicht davon ausgehen, dass die jeweilige Kommune, die für den Straßenabschnitt verantwortlich ist, auch den Schaden bezahlen muss.
Nach einem Urteil des Landgerichts Dresden müsse auf untergeordneten Straßen mit offenkundig schlechtem Straßenzustand noch nicht einmal ein Warnhinweis aufgestellt werden. Das Urteil bedeutet im Klartext, der Autofahrer muss so fahren, dass er jedem Schlagloch jederzeit ausweichen kann. Anders stellt sich die Rechtslage auf Autobahnen dar: Das Oberlandesgericht Nürnberg sprach einem geschädigten Autofahrer 75 Prozent Schadensersatz zu, weil auf einem Autobahnabschnitt kein zusätzliches Gefahrenzeichen vor schlechter Fahrbahn gewarnt hatte, sondern nur eine Reduzierung auf 60 km/h angebracht wurde.
Schadensersatz nur im Einzelfall
Bei Schlaglöchern im innerörtlichen Bereich ist der Einzelfall entscheidend. Laut einem Urteil des Landgerichts Dresden muss die verantwortliche Kommune keinen Schadensersatz leisten, wenn sie trotz regelmäßiger Kontrolle des Straßenzustands nichts von dem Schlagloch wusste. Andererseits entschied das Landgericht Chemnitz, dass eine Gemeinde für den in einem 70 Zentimeter langen, 25 Zentimeter breiten und 21 Zentimeter tiefen Schlagloch entstandenen Schaden aufkommen muss. Die Gemeinde hatte weder Warnhinweise angebracht noch das tiefe Loch in irgendeiner Form gesichert.
Doch um überhaupt eine Chance auf Schadensersatz bei einem durch ein Schlagloch verursachten Schaden zu haben, müssen der Unfall und der Schaden ganz sauber und eindeutig dokumentiert sein. Die Beweislast liegt beim Geschädigten. Fotografieren Sie die Unfallstelle, suchen Sie nach Zeugen und rufen Sie zur Unfallaufnahme die Polizei.
Der AvD rät dazu,
mit Polizeiprotokoll, Schadensmeldung und einem Kostenvoranschlag der Werkstatt bei der Kommune oder beim Landkreis Schadenersatz zu beantragen. Ein Grundrecht auf sichere Straßen gibt es allerdings nicht. Wer für die Schlagloch-Schäden haftet, ist deshalb meistens strittig.
Die Rechtsexpertin des AvD, Petra Schmucker, empfiehlt, möglichst Fotos von den Schlaglöchern zu machen und weitere Details zu notieren. "Das ist wichtig, um später nicht ohne Beweismittel dazustehen. Auch die Polizei sollte informiert und gegebenenfalls Adressen und Telefonnummern von Zeugen notiert werden." Da jeder Schlagloch-Fall anders gelagert ist, fallen die Schadenersatzurteile allerdings sehr unterschiedlich aus.
Vollkaskoschutz hilft
Eigentlich sind die Gemeinden für den ordnungsgemäßen Zustand der Straßen verantwortlich. Allerdings sind sie diese Verantwortung auch recht schnell wieder los - da werden dann einfach Warnschilder aufgestellt und/oder Tempolimits erlassen. Und vor Gericht kann es ganz schnell heißen, dass die Pflicht der Kommune zur Gefahrenabwehr nur bestehe, wenn sich der Autofahrer bei aller gebotenen Sorgfalt nicht auf eine Gefahr durch Schlaglöcher hatte einstellen können.
Glücklich, wer sein Auto mit Vollkasko versichert hat: Hier sind Schlaglochschäden in der Regel abgedeckt. Allerdings muss man anschließend eine Prämienerhöhung in Kauf nehmen.
Ein kleines Video dazu rundet die Schlaglochthematik noch ab
