TÜV-Bericht an Käufer bei Autokauf?

Diskutiere TÜV-Bericht an Käufer bei Autokauf? im sonstige Autothemen Forum im Bereich Skoda Forum; Hallo Leute, ein Bekannter von mir hatte sich mal einen gebrauchten Ford gekauft. Der Händler hat ihm aber keinen HU-Bericht mitgegeben, er...
  • TÜV-Bericht an Käufer bei Autokauf? Beitrag #1

Feliciafahrer

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Hallo Leute,

ein Bekannter von mir hatte sich mal einen gebrauchten Ford gekauft. Der Händler hat ihm aber keinen HU-Bericht mitgegeben, er meinte, der nächste HU-Termin steht ja in der Zulassung, für etwaige Polizeikontrollen. Meine Frage: Hätte er ihn nicht aushändigen müssen, und wie verhält es sich, muss man diesen nicht auch mitführen, wie den AU-Zettel auch?
 
  • TÜV-Bericht an Käufer bei Autokauf? Beitrag #2

lolita

Guest
Soweit ich das weis: Hu Bericht muss ausgehändigt werden da hier ja auch "kleinere" Mängel aufgeführt werden. Ist aber nicht mitzuführen.
 
  • TÜV-Bericht an Käufer bei Autokauf? Beitrag #3

muc

Guest
Der Bericht ist "zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen". Daraus eine Mitführungspflicht abzuleiten ist übertrieben, es besteht aber Aufbewahrungspflicht. Wird mal danach gefragt, kann man ihn im Zweifel nachreichen. Dies gilt übrigens für den AU-Bericht genauso.
Wegen der Aufbewahrungspflicht ist es auch sinnvoll bzw. notwedig, dem Käufer den Bericht auszuhändigen. Kann dieser nämlich nicht vorgelegt werden (z.B. bei der Ummeldung auf der Zulassungstelle) so ist eine neue HU bzw. AU durchzuführen.
 
  • TÜV-Bericht an Käufer bei Autokauf? Beitrag #4

Sven75

Guest
Hallo,

mal ne dumme Frage von mir ;)

Wie sieht das bei Neuwagen aus, brauchen die auch nen TÜV-bericht?

Hintergrund: Habe mir nen gebrauchten neuen Fabia gekauft 1 Jahr alt 102 km (nein nicht tausend :D )
und keinen TÜV bericht bekommen.

Gruß Sven
 
  • TÜV-Bericht an Käufer bei Autokauf? Beitrag #5

toaster

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Kannst du ja auch nicht, da dein Auto noch nie beim TÜV war :rofl:
 
  • TÜV-Bericht an Käufer bei Autokauf? Beitrag #6

fawel

Guest
Hab ich nicht mal gehört das seit neustem Mitführungspflicht für den TÜV Bericht besteht?

Kann mich da auch irren... Wenn du das Auto kaufst, wie hast du es zugelassen ohne TÜV Bericht?
 
  • TÜV-Bericht an Käufer bei Autokauf? Beitrag #7

Sven75

Guest
So ähnlich dachte ich mir das schon.

Danke für die schnelle Antwort.

Gruß *erste Frage dumme Frage* Sven :veilchen:
 
  • TÜV-Bericht an Käufer bei Autokauf? Beitrag #8

toaster

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Es gibt keine dumme Frage, nur eine dumme Antwort - und die hast du ja auch bekommen ;-)
 
  • TÜV-Bericht an Käufer bei Autokauf? Beitrag #9

?

Guest
Nach den einschlägigen Bestimmungen der Straßenverkehrs- Zulassungsordnung (StVZO) gelten ab dem 1. Dezember 1999
insbesondere für die regelmäßige Technische Überwachung von zugelassenen Fahrzeugen (Hauptuntersuchung -HU-) neue Vorschriften:

Untersuchungsbericht aufbewahren
Der Untersuchungsbericht über die jeweils letzte HU ist bis zur nächsten HU aufzubewahren. Eine Mitführpflicht gibt es jedoch nicht. Es empfiehlt sich dennoch, den HU-Bericht im Fahrzeug, z.B. im Bordbuch aufzubewahren. Bei Verlust ist ggf. eine neue Hauptuntersuchung zu veranlassen.

Überziehen gilt nicht mehr!
Die HU-Plakette auf dem Kennzeichen wird nun mit Ablauf des Monats ungültig, der durch die Plakette angezeigt wird. Es gibt keinen "Überziehungskredit" mehr. Dies bedeutet, dass das Fahrzeug spätestens in dem Monat der durch die Plakette angezeigt wird zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden muß. Außerdem bringt ein Überziehen der HU keine Vorteile mehr, da der ursprüngliche HU-Rhythmus beibehalten wird. Wer beispielsweise mit seinem PKW im Dezember 2002 zur HU mußte, diese aber erst im Februar 2003 durchführen ließ, muß spätestens im Dezember 2004 die nächste HU durchführen lassen. Die 2 Monate werden also nicht "gewonnen", da die neue Plakette zurückdatiert werden muß.

Mängelbeseitigung innerhalb eines Monats erforderlich
Wurden bei einer durchgeführten Hauptuntersuchung Mängel festgestellt, so ist die erforderliche Nachuntersuchung spätestens im Monat nach der Hauptuntersuchung durchzuführen. Wird die Frist nicht eingehalten, ist eine erneute HU vorgeschrieben.

Alle Mängel sind zu beheben
Zu einer eventuell fälligen Nachuntersuchung sind alle festgestellten Mängel, auch die geringen Mängel, zu beheben. Nur dann darf die begehrte Plakette zugeteilt werden.

Prüfumfänge vereinheitlicht
Mit dem Ziel einer gleichmäßigen Prüfpraxis gibt es zukünftig weniger Ermessensspielräume, da nun der Pflichtprüfumfang festgelegt wurde.

Mängelbewertung einheitlich
Für die Einstufung festgestellter Mängel (gering, erheblich, verkehrsunsicher) gibt es einen neuen Einstufungskatalog. Bei der Einstufung der Mängel ist ein strenger Maßstab anzulegen.

Wohnmobile über 3,5 t nun jährlich zur HU
Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t müssen nun alle 12 Monate zur HU. Bisher galt für diese Wohnmobile (zGG <= 6t) ein 24-monatiges Unter- suchungsintervall.
 
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