@ Erzi
Nun, dann kopiere ich mal den letzten Absatz von dem von mir oben erwähnten Paragraph:
"(2) Bei dem Umgang und dem Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen außerhalb der Betriebsstätte ist ferner die Person verantwortlich, die die tatsächliche Gewalt über die explosionsgefährlichen Stoffe ausübt."
Ich selbst habe auch schon mehrfach an Fahrzeugen gebaut, wo Airbags "im Weg" waren. Meine oben genannten Sicherheitsregeln reichen dafür aus.
Wenn es nämlich danach geht, dann darf man selbst kein Wasser, Gas, Strom verlegen und nicht an Sicherheit relevanten Fahrzeugteilen bauen.
Man muss einfach nur gewissenhaft arbeiten, sich nicht selbst überschätzen und wissen was man tut.