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Kasko zahlt bei Knall auf Fall
Bei Schäden, die durch explodierende Silvesterraketen am Auto entstanden sind, muss die Teilkasko-Versicherung zahlen. Der Schadensfreiheitsrabatt werde dadurch nicht erhöht, so der Automobilclub von Deutschland (AvD). Wenn der Täter unbekannt sei, solle der Schaden auf jeden Fall bei der Polizei angezeigt werden. Andernfalls übernehme die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Kosten für die Reparatur.
Nicht in der Teilkasko inbegriffen seien allerdings die Reparaturkosten für Löcher, die glimmenden Raketenreste im Dach eines Cabriolets hinterlassen hätten. Für derartige Schäden komme nur der Vollkaskoschutz auf.
Quelle
Bei Schäden, die durch explodierende Silvesterraketen am Auto entstanden sind, muss die Teilkasko-Versicherung zahlen. Der Schadensfreiheitsrabatt werde dadurch nicht erhöht, so der Automobilclub von Deutschland (AvD). Wenn der Täter unbekannt sei, solle der Schaden auf jeden Fall bei der Polizei angezeigt werden. Andernfalls übernehme die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Kosten für die Reparatur.
Nicht in der Teilkasko inbegriffen seien allerdings die Reparaturkosten für Löcher, die glimmenden Raketenreste im Dach eines Cabriolets hinterlassen hätten. Für derartige Schäden komme nur der Vollkaskoschutz auf.
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