Skoda Octavia 4 (1,5 TSI) - Keine Angaben O1 & O2

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  • Skoda Octavia 4 (1,5 TSI) - Keine Angaben O1 & O2 Beitrag #1
habbuss

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Hallo Community,


Ich habe in diesem Forum bereits den ein oder anderen Artikel darüber gefunden. So richtig passte dieser jedoch nicht. Warum, kann ich vlt. in meiner jetzt schon zwei monatigen Recherche darlegen.

Anfang des Jahres kaufte ich mir einen Skoda Octavia 4 Kombi (BJ 2020) als EU-Reimport. Kurz darauf wollte ich mir bei einer Vertragswerkstatt eine AHK verbauen lassen bzw. habe um ein Angebot gebeten. Der Mitarbeiter meinte er könne mir kein Angebot machen und verwies mich auf die fehlenden Angaben in meinem Fahrzeugschein (O1, O2). Die COC zu meinem Fahrzeug hatte ebenso wenig Angaben zur Zuglast. Ich fuhr zu einem Skoda Händler um die Ecke und bekam die lapidare Aussage "Es gäbe eben A- und B- Ausfertigungen bei EU-Reimporten" eine nachträgliche Eintragung wäre auf keinen Fall möglich!

Also fuhr ich zu einer nahegelegenen KÜS Prüfstelle. Hier war man sehr erstaunt über die Machenschaften und schickte mich zu Skoda Deutschland um wortwörtlich eine "Teileunbedenklichkeitsbescheinigung" vom Hersteller zu erhalten.

Da mein Fahrzeug ein EU-Reimport ist bekam ich von Skoda Deutschland nur die Bitte mich an den Generalimporteur des Fahrzeugs zu wenden. Der Händler (wo ich das Fahrzeug gekauft habe) war etwas vorschnell und versprach mir bei dem Importeur eine geänderte COC zu besorgen. Nach einer Woche dann die Ernüchterung. So etwas ist nicht mehr so einfach möglich. Also wieder auf Anfang!

Ich schrieb nun Skoda in Tschechien an und habe um Aufklärung gebeten. Als Antwort bekam ich übersetzt "wenn keine Zuglasten im COC stehen kann das Fahrzeug nichts ziehen. Das Fahrzeug sei bau-technisch nicht dafür ausgelegt (the car is not technically ready to drive with the load on the trailer)"

Nur der Vollständigkeit holte ich auch den ADAC mit ins Boot. Die Kernaussage hier war zu meinem erstaunen".. was kaufen Sie auch ein EU-Reimport, da müsse man mit sowas rechnen".

Bei der DEKRA war ich natürlich auch. Hier kann man nicht viel für mich tun. Thema Einzelabnahme geht auch nicht, da es bei diesem Fahrzeug (lt. Papier) nicht vorgesehen ist.

TÜV Niedersachsen war erst sehr vielversprechend und meinte, man kenne das Problem. Am Ende stellte sich raus, mein Auto hätte keine eingetragene Stützlast, demnach keine Zuglast. Auch eine Sackgasse!

Ihr seht meine Sätze enden immer gleich, werden aber auch immer kürzer!

Endlich habe ich eine Firma für Fahrzeugauflastung gefunden, die wohl zusammen mit der DEKRA Gutachten erstellt und $verkauft$. Neben den kompletten Fahrzeugangaben benötigen sie Fotos des Autos mit verbauter Anhängerkupplung. Nun die Krux (welche ich oben schon beschrieben habe). Es will mir wegen den o.g. Gründen keine Freie- oder Vertragswerkstatt eine AHK verbauen!

Leider ist diese Fahrzeugauflastungsfirma eine Ecke weg. Einfach hinfahren, AHK verbauen und abnehmen lassen ist schwierig und so richtig 100% überzeugt bin ich auch nicht, ob das am Ende anerkannt wird.


Es handelt sich um einen Stinknormalen Octavia 4, Benziner, 1,5 TSI, ohne Schnickschnack wie Erdgas, Panoramadach oder was auch immer mir bis jetzt genannt wurde. Eigentlich kein Grund! Das Auto wurde für den slowenischen Markt hergestellt. Da ich sehr lange schon mit slowenischen Kollegen zusammenarbeite, weiß ich wie wichtig hier Anhängerkupplungen sind (bei der bergigen Landschaft). Also nicht unüblich.


Was will ich von Euch? Hmmm ...

Erstens
: Habt Ihr Erfahrungen mit diesem Problem und auch eine Lösung?
Zweitens: Ich habe die Hoffnung hier eine grundlegende Erklärung zu finden wie und warum so ein Fahrzeug, mit solche behörtlichen Problemen, in Umlauf gelangt. Dass man eine AHK Vorbereitung erwerben kann oder nicht ist mir bewusst, man kann dementsprechend AHK's kaufen. Dennoch muss das Fahrzeug doch eine Zuglast haben. Oder nicht?

Ihr seid ein tolles Forum mit vielen klugen Köpfen. Bitte klärt mich auf ...

Grüße aus Leipzig und danke für Eurer Feedback.

PM an mich wenn Ihr mehr Daten braucht.
 
  • Skoda Octavia 4 (1,5 TSI) - Keine Angaben O1 & O2 Beitrag #2

SkodaNeuling87

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Sodele hier mal mein Kenntnisstand zu der Thematik (habe 1.5TSI als Neuwagen mit Werks AHK).
Ich hatte solche Berichte schon vorher gehört wegen WLTP. Daher auch direkt ab Werk und 10 mal Kaufvertrag und Abnahme des Fahrzeugs geprüft.

Also ja das „Ding“ mit der Dekra gibt es wohl. Da hängt der Haken aber schon auf irgendeine Art am Auto.

Der Grund ist recht einfach:

Der Octavia ist (leider) ein Volumenmodell. Daher macht es Sinn hier nach Möglichkeiten zu suchen die CO2 Werte zu reduzieren (EU weit; gibt gleiche Problematik auch mit deutscher Ausführung).
Man macht ja eh schon for die unterschiedlichen Motorisierungen und Ausstattungslinien eigene WLTP Abnahmen. Gibt es eine Modellvariante dann mit AHK muss ein Hänger mit 12% Steigung gefahren werden. Wahrscheinlich ist beim 1.5 TSI der Unterschied zu den Fahrten ohne Anhänger größer als beim Diesel oder den anderen Motorisierungen. Sicherlich wird zB dann seltener der 2 Zylinder Modus genutzt.
Jetzt hat man viel Geld in den 2 Zylindermodus investiert und nur weil man 12% einen Anhänger schieben muss macht einem das die Werte kaputt.

Lösung: Leute die weder AHK noch Vorbereitung haben, haben eine andere Variante mit anderen WLTP Werten. Formal gesehen ein „ganz anderes Auto“.
Für diese Variante, oder besser „dieses einzigartige“ Auto gibt es dann eigene Prüffahrten beim WLTP usw. und natürlich ist für diese Variante vom Hersteller „gar keine AHK“ vorgesehen.
Vermutlich ist der Effekt zB beim 2.0 TDI geringer und da macht man dann eben nicht so einen Zirkus.
Interessanterweise hat man sowas wahrscheinlich schon vorausgesehen und deshalb das Clever Modell zB mit Serien AHK Vorbereitung bestückt.

So, jetzt kann Skoda halt der EU in der CO2 Rechnung 2 verschiedene Varianten angeben und dann wird entsprechend weniger Strafe gezahlt (siehe FAZ Link). Wenn Skoda es jetzt einfach machen würde und dir einfach neue COC Papiere in die Hand drücken würde dann würden da EU rechtlich einige Probleme auftauchen. Dann würden das nämlich alle so machen.

Ähnliches vermute ich auch beim RS iV. Da gab es einen Prototypen mit AHK aber nie in Serie. Wahrscheinlich wäre man damit im WLTP unter den x-km rein elektrisches Fahren gelandet und dann wäre die Förderung futsch. Also gibt es dafür auch zB grundsätzlich überhaupt keine AHK.

Zur Lösung: Es gibt leider keine schöne.
Es gibt halt den Graubereich mit der oben genannten Abnahme, dazu muss man dann auch Glück bei der Zulassungsstelle haben; uU verweigern die das wenn die gerade an WLTP denken. Vielleicht sind die aber auch von einem Gutachten beeindruckt und Du hast direkt den Eintrag (normales Auflasten ist übrigens ein ganz anderes Thema).
Andere Möglichkeit: Man könnte nachfragen ob eine Werkstatt welche AHKs montiert, ob diese einem einen Haken zum Transport für Fahrräder montiert (AHK ohne AHK als Produkt).
So ein Trick macht zB VW auch beim ID3. Da gibt es einen Haken (ich sage extra nicht AHK, rechtlich ist es keine) als Sonderausstattung der nur für Fahrradträger genutzt werden darf (oder Zubehör welches kein Hänger ist).
Formaljuristisch wäre man damit uU „sauber“, aber das kann natürlich beim Weiterverkauf/Reparatur usw. zu Problemen führen (erklär mal den Polizeibeamten, dass die AHK keine AHK ist).

Edit: Im ID 3 heißt das „Ding“:

Vorrichtung zur Befestigung eines Fahrradträgers für Anhängevorrichtungen, abnehmbar​

 
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Bolloc

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Hier steht alles Relevante zu dem Thema drin und braucht eigentlich nicht nochmal neu aufgerollt werden:

 
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tschack

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VW ID.5
Bitte daher im oben verlinkten Thread weiter darüber diskutieren.
 
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