
habbuss
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- 19.03.2021
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Hallo Community,
Ich habe in diesem Forum bereits den ein oder anderen Artikel darüber gefunden. So richtig passte dieser jedoch nicht. Warum, kann ich vlt. in meiner jetzt schon zwei monatigen Recherche darlegen.
Anfang des Jahres kaufte ich mir einen Skoda Octavia 4 Kombi (BJ 2020) als EU-Reimport. Kurz darauf wollte ich mir bei einer Vertragswerkstatt eine AHK verbauen lassen bzw. habe um ein Angebot gebeten. Der Mitarbeiter meinte er könne mir kein Angebot machen und verwies mich auf die fehlenden Angaben in meinem Fahrzeugschein (O1, O2). Die COC zu meinem Fahrzeug hatte ebenso wenig Angaben zur Zuglast. Ich fuhr zu einem Skoda Händler um die Ecke und bekam die lapidare Aussage "Es gäbe eben A- und B- Ausfertigungen bei EU-Reimporten" eine nachträgliche Eintragung wäre auf keinen Fall möglich!
Also fuhr ich zu einer nahegelegenen KÜS Prüfstelle. Hier war man sehr erstaunt über die Machenschaften und schickte mich zu Skoda Deutschland um wortwörtlich eine "Teileunbedenklichkeitsbescheinigung" vom Hersteller zu erhalten.
Da mein Fahrzeug ein EU-Reimport ist bekam ich von Skoda Deutschland nur die Bitte mich an den Generalimporteur des Fahrzeugs zu wenden. Der Händler (wo ich das Fahrzeug gekauft habe) war etwas vorschnell und versprach mir bei dem Importeur eine geänderte COC zu besorgen. Nach einer Woche dann die Ernüchterung. So etwas ist nicht mehr so einfach möglich. Also wieder auf Anfang!
Ich schrieb nun Skoda in Tschechien an und habe um Aufklärung gebeten. Als Antwort bekam ich übersetzt "wenn keine Zuglasten im COC stehen kann das Fahrzeug nichts ziehen. Das Fahrzeug sei bau-technisch nicht dafür ausgelegt (the car is not technically ready to drive with the load on the trailer)"
Nur der Vollständigkeit holte ich auch den ADAC mit ins Boot. Die Kernaussage hier war zu meinem erstaunen".. was kaufen Sie auch ein EU-Reimport, da müsse man mit sowas rechnen".
Bei der DEKRA war ich natürlich auch. Hier kann man nicht viel für mich tun. Thema Einzelabnahme geht auch nicht, da es bei diesem Fahrzeug (lt. Papier) nicht vorgesehen ist.
TÜV Niedersachsen war erst sehr vielversprechend und meinte, man kenne das Problem. Am Ende stellte sich raus, mein Auto hätte keine eingetragene Stützlast, demnach keine Zuglast. Auch eine Sackgasse!
Ihr seht meine Sätze enden immer gleich, werden aber auch immer kürzer!
Endlich habe ich eine Firma für Fahrzeugauflastung gefunden, die wohl zusammen mit der DEKRA Gutachten erstellt und $verkauft$. Neben den kompletten Fahrzeugangaben benötigen sie Fotos des Autos mit verbauter Anhängerkupplung. Nun die Krux (welche ich oben schon beschrieben habe). Es will mir wegen den o.g. Gründen keine Freie- oder Vertragswerkstatt eine AHK verbauen!
Leider ist diese Fahrzeugauflastungsfirma eine Ecke weg. Einfach hinfahren, AHK verbauen und abnehmen lassen ist schwierig und so richtig 100% überzeugt bin ich auch nicht, ob das am Ende anerkannt wird.
Es handelt sich um einen Stinknormalen Octavia 4, Benziner, 1,5 TSI, ohne Schnickschnack wie Erdgas, Panoramadach oder was auch immer mir bis jetzt genannt wurde. Eigentlich kein Grund! Das Auto wurde für den slowenischen Markt hergestellt. Da ich sehr lange schon mit slowenischen Kollegen zusammenarbeite, weiß ich wie wichtig hier Anhängerkupplungen sind (bei der bergigen Landschaft). Also nicht unüblich.
Was will ich von Euch? Hmmm ...
Erstens: Habt Ihr Erfahrungen mit diesem Problem und auch eine Lösung?
Zweitens: Ich habe die Hoffnung hier eine grundlegende Erklärung zu finden wie und warum so ein Fahrzeug, mit solche behörtlichen Problemen, in Umlauf gelangt. Dass man eine AHK Vorbereitung erwerben kann oder nicht ist mir bewusst, man kann dementsprechend AHK's kaufen. Dennoch muss das Fahrzeug doch eine Zuglast haben. Oder nicht?
Ihr seid ein tolles Forum mit vielen klugen Köpfen. Bitte klärt mich auf ...
Grüße aus Leipzig und danke für Eurer Feedback.
PM an mich wenn Ihr mehr Daten braucht.
Ich habe in diesem Forum bereits den ein oder anderen Artikel darüber gefunden. So richtig passte dieser jedoch nicht. Warum, kann ich vlt. in meiner jetzt schon zwei monatigen Recherche darlegen.
Anfang des Jahres kaufte ich mir einen Skoda Octavia 4 Kombi (BJ 2020) als EU-Reimport. Kurz darauf wollte ich mir bei einer Vertragswerkstatt eine AHK verbauen lassen bzw. habe um ein Angebot gebeten. Der Mitarbeiter meinte er könne mir kein Angebot machen und verwies mich auf die fehlenden Angaben in meinem Fahrzeugschein (O1, O2). Die COC zu meinem Fahrzeug hatte ebenso wenig Angaben zur Zuglast. Ich fuhr zu einem Skoda Händler um die Ecke und bekam die lapidare Aussage "Es gäbe eben A- und B- Ausfertigungen bei EU-Reimporten" eine nachträgliche Eintragung wäre auf keinen Fall möglich!
Also fuhr ich zu einer nahegelegenen KÜS Prüfstelle. Hier war man sehr erstaunt über die Machenschaften und schickte mich zu Skoda Deutschland um wortwörtlich eine "Teileunbedenklichkeitsbescheinigung" vom Hersteller zu erhalten.
Da mein Fahrzeug ein EU-Reimport ist bekam ich von Skoda Deutschland nur die Bitte mich an den Generalimporteur des Fahrzeugs zu wenden. Der Händler (wo ich das Fahrzeug gekauft habe) war etwas vorschnell und versprach mir bei dem Importeur eine geänderte COC zu besorgen. Nach einer Woche dann die Ernüchterung. So etwas ist nicht mehr so einfach möglich. Also wieder auf Anfang!
Ich schrieb nun Skoda in Tschechien an und habe um Aufklärung gebeten. Als Antwort bekam ich übersetzt "wenn keine Zuglasten im COC stehen kann das Fahrzeug nichts ziehen. Das Fahrzeug sei bau-technisch nicht dafür ausgelegt (the car is not technically ready to drive with the load on the trailer)"
Nur der Vollständigkeit holte ich auch den ADAC mit ins Boot. Die Kernaussage hier war zu meinem erstaunen".. was kaufen Sie auch ein EU-Reimport, da müsse man mit sowas rechnen".
Bei der DEKRA war ich natürlich auch. Hier kann man nicht viel für mich tun. Thema Einzelabnahme geht auch nicht, da es bei diesem Fahrzeug (lt. Papier) nicht vorgesehen ist.
TÜV Niedersachsen war erst sehr vielversprechend und meinte, man kenne das Problem. Am Ende stellte sich raus, mein Auto hätte keine eingetragene Stützlast, demnach keine Zuglast. Auch eine Sackgasse!
Ihr seht meine Sätze enden immer gleich, werden aber auch immer kürzer!
Endlich habe ich eine Firma für Fahrzeugauflastung gefunden, die wohl zusammen mit der DEKRA Gutachten erstellt und $verkauft$. Neben den kompletten Fahrzeugangaben benötigen sie Fotos des Autos mit verbauter Anhängerkupplung. Nun die Krux (welche ich oben schon beschrieben habe). Es will mir wegen den o.g. Gründen keine Freie- oder Vertragswerkstatt eine AHK verbauen!
Leider ist diese Fahrzeugauflastungsfirma eine Ecke weg. Einfach hinfahren, AHK verbauen und abnehmen lassen ist schwierig und so richtig 100% überzeugt bin ich auch nicht, ob das am Ende anerkannt wird.
Es handelt sich um einen Stinknormalen Octavia 4, Benziner, 1,5 TSI, ohne Schnickschnack wie Erdgas, Panoramadach oder was auch immer mir bis jetzt genannt wurde. Eigentlich kein Grund! Das Auto wurde für den slowenischen Markt hergestellt. Da ich sehr lange schon mit slowenischen Kollegen zusammenarbeite, weiß ich wie wichtig hier Anhängerkupplungen sind (bei der bergigen Landschaft). Also nicht unüblich.
Was will ich von Euch? Hmmm ...
Erstens: Habt Ihr Erfahrungen mit diesem Problem und auch eine Lösung?
Zweitens: Ich habe die Hoffnung hier eine grundlegende Erklärung zu finden wie und warum so ein Fahrzeug, mit solche behörtlichen Problemen, in Umlauf gelangt. Dass man eine AHK Vorbereitung erwerben kann oder nicht ist mir bewusst, man kann dementsprechend AHK's kaufen. Dennoch muss das Fahrzeug doch eine Zuglast haben. Oder nicht?
Ihr seid ein tolles Forum mit vielen klugen Köpfen. Bitte klärt mich auf ...
Grüße aus Leipzig und danke für Eurer Feedback.
PM an mich wenn Ihr mehr Daten braucht.