Superb*Pilot
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Bis Ende 2010 müssen alle EU-Mitgliedstaaten den maximal zulässigen Ethanol-Anteil im Ottokraftstoff von derzeit 5 Vol. % (E5) auf 10 Vol. % (E10) anheben. Die Neuregelung basiert auf der Richtlinie 2009/30/EG vom 23. April 2009 zur Änderung der EU-Kraftstoffqualitätsrichtlinie 98/70/EG. Umweltminister Gabriel hatte sich, gestützt auf die AntiE10-Initiative des ADAC, in Brüssel gegen die E10-Einführung positioniert, konnte aber mangels Unterstützung aus anderen Ländern nur die Bestandsschutzregelung durchsetzen.
Diese sieht vor, dass die Mitgliedstaaten die Kraftstoffanbieter verpflichten müssen, bis mindestens 2013 den bisherigen (unkritischen) E5-Ottokraftstoff weiter anzubieten – sie können sogar verlangen, dass er über diesen Termin hinaus zur Verfügung steht, falls sie dies für notwendig erachten. Ferner müssen die Mitgliedsstaaten dafür sorgen, dass die Verbraucher über den Biokraftstoffanteil des Ottokraftstoffs, und insbesondere über den geeigneten Einsatz der verschiedenen Ottokraftstoffmischungen, angemessen unterrichtet werden.
Anlass ist, dass ältere Fahrzeuge für die Verwendung von Kraftstoff mit einem hohen Anteil an Biokraftstoffbeimischung seitens der Automobilhersteller nicht durchwegs freigegeben sind. Daher muss in einer Übergangszeit die Versorgung für diese Fahrzeuge gesichert bleiben.
In welcher Weise das geregelt wird, bleibt den Mitgliedstaaten überlassen. Die EU gibt nur vor, dass eine „stetige Versorgung“ in „angemessener Weise im gesamten Gebiet“ sichergestellt sein muss.
Entscheidend ist aus ADAC-Sicht nun die Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht, die bis Ende 2010 zu erfolgen hat – hierzu ist in Deutschland die Änderung der 10. BImSchV erforderlich.
Insbesondere muss nach ADAC-Auffassung die Bestandsschutzregelung nutzerfreundlich ausgestaltet werden, so dass für Kraftfahrzeuge, die E10 nicht tanken können, zusätzlich kostengünstiger E5-Ottokraftstoff flächendeckend angeboten wird. Der ADAC bleibt hierzu im engen Dialog mit dem zuständigen Umweltministerium.
Nicht jedes Auto verträgt E10
Bei Fahrzeugen, deren Materialien in Motor und Kraftstoffsystem dafür nicht ausgelegt sind, sind Schäden nicht auszuschließen.
Das wesentliche Problem, das bei einer Beimischung von zehn Prozent Ethanol zu Ottokraftstoffen erwartet wird, ist die Korrosion von Aluminium-Bauteilen (sog. Ethanolatkorrosion). E10 kann insbesondere bei hohem Druck und hohen Temperaturen unter Alkoholatbildung korrosiv auf Aluminium reagieren. Besonders problematisch ist dies vor dem Hintergrund, dass der Korrosionsangriff bereits nach einer einmaligen Betankung mit E10 ausgelöst werden kann und dann nicht mehr aufzuhalten ist. Hierbei möglicherweise auftretende Leckagen im Kraftstoffsystem stellen ein hohes Sicherheitsrisiko dar.
Hinzu kommen versteckte Probleme durch die Lösungseigenschaften von Ethanol für anorganische Komponenten, wodurch das Risiko erhöhter Metallwerte im Kraftstoff gegeben ist. Auch die Verträglichkeit von Dichtungsmaterialen und Schläuchen im Kraftstoffsystem ist ungeklärt. Womit klar ist: Der Bio-Kraftstoff ist nur in Modellen einsetzbar, die ausdrücklich vom Fahrzeughersteller dafür freigegeben sind.
Hersteller-Freigaben für E10
Nachdem die europäische E10-Richtlinie neben dem höheren Ethanolanteil auch andere Grenzwerte für den Sauerstoffgehalt und weitere sauerstoffhaltigen Komponenten festschreibt, laufen derzeit noch verschärfte Prüfungen bei den Fahrzeugherstellern hinsichtlich der E10-Verträglichkeit ihrer Fahrzeugmodelle. Mit einer Veröffentlichung der Verträglichkeitsliste ist nicht vor Jahresende 2010 zu rechnen.