Reiner
- Dabei seit
- 10.11.2001
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- 745
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- 0
- Ort
- Speyer/Pfalz
- Fahrzeug
- Skoda Fabia Combi TDI 1,9 Elegance 2001; Peugeot 206 CC HDI 2006 ; Mitsubishi Colt CAOGLXI 1992
- Kilometerstand
- 200000
Seit dem 1.1.2002 gilt ja in Deutschland das erweiterte Gewährleistungsrecht, bei dem die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleitung von 6 Monaten auf zwei Jahre verlängert wurde.
Zunächst kann man sich über diese Verlängerung freuen. Das gilt auch für Fahrer eines Skoda, VW,....., also für alle Hersteller, die bisher nur eine einjährige (Hersteller-) Garantie gegeben haben.
Das erste Problem ergibt sich nun daraus, daß nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr gilt, d.h. der Käufer muß nach diesem Zeitraum nachweisen, daß der Fahler schon beim Kauf bestanden hat. Und dieser Nachweis ist oft schwer zu führen. (Immerhin haben einige Hersteller angegeben, auf diese Beweislastumkehr verzichten zu wollen; dazu gesetzlich verpflichtet sind sie nicht)
Das zweite Problem ist, daß der Partner bei der Gewährleistung der verkaufende Händler ist, während für die Garantie der Hersteller zuständig ist.
Wenn also bei einem importieren Fahrzeug ohne Garantie ein Defekt innerhalb der Gewährleistungszeit auftritt, muß ich zwecks Schadensregulierung zum ausländischen Händler, der möglicherweise nicht oder schlecht erreichbar ist.
Zu den Herstellern, die keine Garantie mehr geben, gehören übrigens alle "deutschen" Hersteller, wie Porsche, Mercedes, BMW, Opel,Ford, und nicht zuletzt der VW-Konzern.
Prost Mahlzeit :teufelchen:
Gruß Reiner
Zunächst kann man sich über diese Verlängerung freuen. Das gilt auch für Fahrer eines Skoda, VW,....., also für alle Hersteller, die bisher nur eine einjährige (Hersteller-) Garantie gegeben haben.
Das erste Problem ergibt sich nun daraus, daß nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr gilt, d.h. der Käufer muß nach diesem Zeitraum nachweisen, daß der Fahler schon beim Kauf bestanden hat. Und dieser Nachweis ist oft schwer zu führen. (Immerhin haben einige Hersteller angegeben, auf diese Beweislastumkehr verzichten zu wollen; dazu gesetzlich verpflichtet sind sie nicht)
Das zweite Problem ist, daß der Partner bei der Gewährleistung der verkaufende Händler ist, während für die Garantie der Hersteller zuständig ist.
Wenn also bei einem importieren Fahrzeug ohne Garantie ein Defekt innerhalb der Gewährleistungszeit auftritt, muß ich zwecks Schadensregulierung zum ausländischen Händler, der möglicherweise nicht oder schlecht erreichbar ist.
Zu den Herstellern, die keine Garantie mehr geben, gehören übrigens alle "deutschen" Hersteller, wie Porsche, Mercedes, BMW, Opel,Ford, und nicht zuletzt der VW-Konzern.
Prost Mahlzeit :teufelchen:
Gruß Reiner