Hansavor
- Dabei seit
- 10.06.2017
- Beiträge
- 5
- Zustimmungen
- 2
- Ort
- Wanne-Eickel
- Fahrzeug
- Skoda Kodiaq Style 2.0 TDI
- Werkstatt/Händler
- Dienstwagen
- Kilometerstand
- 65000
Habe einen Kodiaq 2.0 TDI, 150PS Bj. 2017 mit Blindspot und Spurhalteassistent als Dienstwagen über VW Leasing.
In 2019 haben wir einen Wohnwagen gekauft und dafür im Fachbetrieb (nicht Vertragswerkstadt) eine Hängerkupplung einbauen lassen. Das war mit
dem Fuhrparkmanagement abgestimmt in so erlaubt. Zu Beginn keinerlei Probleme. In 2020 dann beim Einlegen des Rückwärtsgangs kurze Warnung und dann
Ausschalten des Blindspot. Er kann danach über Lenkradsteuerung manuell wieder eingeschaltet werden. Beim nächsten Routinetermin beim Vertragshändler das
Problem angesprochen. Es war keine Reparatur notwendig - lediglich einer der Sensoren sei nicht sauber gewesen!?! Egal - hat ja wieder funktioniert. Dann
vor einigen Wochen plötzlich wieder das Problem (kurz nach Wechsel auf Winterreifen inkl. eines Softwareupdates). Letzte Woche dann Termin zur Fehlersuche.
Servicetechniker von Beginn an eher auf Abwehrhaltung. Zur Bearbeitung des Problems wurde die Heckschürze abgenommen. Telefonat im Laufe des Tages: Ich hätte ohne Erlaubnis kein Originalteil (Hängerkupplung) verbaut, hätte das sagen müssen. Es liegt daran - angeblich falsch angelernt bzw. nicht das korrekte Teil. Ich müßte für die Kosten aufkommen. Nach Rücksprache mit Serviceleitung bekam ich den Wagen dann ohne Kosten für mich zurück. Mein Wohnwagenhändler (auch KFZ Vertragswerkstadt und Händler für diverse Marken) ist freundlich. Bietet mir Check kommende Woche an um Vorwurf vom Vertragshändler zu überprüfen. Jetzt der Hammer. Als ich das Fahrzeug abhole, taucht der Fehler nicht mehr auf. Alles o.k. - keine Probleme mehr. Ich glaube also eher, das nicht die HK das Problem ist, sondern (wieder) einer der Sensoren oder Verbindungen etc. das Problem sind. Jetzt meine Frage/Sorge: Aussagen hat die Vertragswerkstadt ja vermutlich unter dem Fahrzeug in deren Systemen hinterlegt. In wenigen Wochen gebe ich den Wagen final bei der DEKRA ab. Habe Sorge, dass dann VW im Nachhinein kommt und sagt, ich hätte ja das Problem noch nicht gelöst - sprich die "falsche" Hängerkupplung" ausgebaut, ersetzt oder sonst etwas. Habt Ihr Tipps, wie ich mich jetzt am besten verhalten soll? Eines ist mir klar, ich werde bei Dienstwagen nie mehr etwas auf meine Kosten nachrüsten... :-)
In 2019 haben wir einen Wohnwagen gekauft und dafür im Fachbetrieb (nicht Vertragswerkstadt) eine Hängerkupplung einbauen lassen. Das war mit
dem Fuhrparkmanagement abgestimmt in so erlaubt. Zu Beginn keinerlei Probleme. In 2020 dann beim Einlegen des Rückwärtsgangs kurze Warnung und dann
Ausschalten des Blindspot. Er kann danach über Lenkradsteuerung manuell wieder eingeschaltet werden. Beim nächsten Routinetermin beim Vertragshändler das
Problem angesprochen. Es war keine Reparatur notwendig - lediglich einer der Sensoren sei nicht sauber gewesen!?! Egal - hat ja wieder funktioniert. Dann
vor einigen Wochen plötzlich wieder das Problem (kurz nach Wechsel auf Winterreifen inkl. eines Softwareupdates). Letzte Woche dann Termin zur Fehlersuche.
Servicetechniker von Beginn an eher auf Abwehrhaltung. Zur Bearbeitung des Problems wurde die Heckschürze abgenommen. Telefonat im Laufe des Tages: Ich hätte ohne Erlaubnis kein Originalteil (Hängerkupplung) verbaut, hätte das sagen müssen. Es liegt daran - angeblich falsch angelernt bzw. nicht das korrekte Teil. Ich müßte für die Kosten aufkommen. Nach Rücksprache mit Serviceleitung bekam ich den Wagen dann ohne Kosten für mich zurück. Mein Wohnwagenhändler (auch KFZ Vertragswerkstadt und Händler für diverse Marken) ist freundlich. Bietet mir Check kommende Woche an um Vorwurf vom Vertragshändler zu überprüfen. Jetzt der Hammer. Als ich das Fahrzeug abhole, taucht der Fehler nicht mehr auf. Alles o.k. - keine Probleme mehr. Ich glaube also eher, das nicht die HK das Problem ist, sondern (wieder) einer der Sensoren oder Verbindungen etc. das Problem sind. Jetzt meine Frage/Sorge: Aussagen hat die Vertragswerkstadt ja vermutlich unter dem Fahrzeug in deren Systemen hinterlegt. In wenigen Wochen gebe ich den Wagen final bei der DEKRA ab. Habe Sorge, dass dann VW im Nachhinein kommt und sagt, ich hätte ja das Problem noch nicht gelöst - sprich die "falsche" Hängerkupplung" ausgebaut, ersetzt oder sonst etwas. Habt Ihr Tipps, wie ich mich jetzt am besten verhalten soll? Eines ist mir klar, ich werde bei Dienstwagen nie mehr etwas auf meine Kosten nachrüsten... :-)