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Zitat aus dem Newsletter von www.skoda.at:
Die neuen §57a-Intervalle ("Pickerl") stehen fest!
Seit geraumer Zeit wurde über eine Neuregelung der §57a-Begutachtungs-Intervalle ("Pickerl-Überprüfung") diskutiert, nun ist die Entscheidung gefallen. Mit 20. April 2002 wurden die neuen Intervalle im Gesetz verankert.
Die bisher gültige Regelung, wonach eine jährliche Begutachtung notwendig ist, wurde aufgehoben. Der neue Begutachtungsintervall lautet 3/2/1/1/1... Neufahrzeuge müssen also ab sofort erst nach drei Jahren zur ersten Pickerl-Überprüfung, die nächste Begutachtung erfolgt zwei Jahre später. Danach muss die Begutachtung wieder im Jahresrythmus erfolgen.
Für bereits vor dem 20. April 2002 zugelassene Fahrzeuge gibt es eine Übergangsregelung. Haben Sie Ihr Fahrzeug zum Beispiel im Oktober 2001 gekauft, ist die nächste §57a-Begutachtung erst im Oktober 2004 fällig. Dieser neue Prüfintervall muss in Ihrem Pickerl erkenntlich sein. Kontaktieren Sie daher jetzt Ihren Skoda Betrieb und lassen Sie Ihre §57a-Plakette auf den neuen Intervall umstellen.
Die bisherigen Toleranzfristen zur Begutachtung (ein Monat vor bzw. vier Monate nach dem auf der Plakette gelochten Monat) behalten ihre Gültigkeit. Auch das Anbringen mehrerer Plaketten ist weiterhin untersagt.
Bei Fragen zur Neuregelung steht Ihnen Ihr Skoda Betrieb jederzeit gerne zur Verfügung.
Die neuen §57a-Intervalle ("Pickerl") stehen fest!
Seit geraumer Zeit wurde über eine Neuregelung der §57a-Begutachtungs-Intervalle ("Pickerl-Überprüfung") diskutiert, nun ist die Entscheidung gefallen. Mit 20. April 2002 wurden die neuen Intervalle im Gesetz verankert.
Die bisher gültige Regelung, wonach eine jährliche Begutachtung notwendig ist, wurde aufgehoben. Der neue Begutachtungsintervall lautet 3/2/1/1/1... Neufahrzeuge müssen also ab sofort erst nach drei Jahren zur ersten Pickerl-Überprüfung, die nächste Begutachtung erfolgt zwei Jahre später. Danach muss die Begutachtung wieder im Jahresrythmus erfolgen.
Für bereits vor dem 20. April 2002 zugelassene Fahrzeuge gibt es eine Übergangsregelung. Haben Sie Ihr Fahrzeug zum Beispiel im Oktober 2001 gekauft, ist die nächste §57a-Begutachtung erst im Oktober 2004 fällig. Dieser neue Prüfintervall muss in Ihrem Pickerl erkenntlich sein. Kontaktieren Sie daher jetzt Ihren Skoda Betrieb und lassen Sie Ihre §57a-Plakette auf den neuen Intervall umstellen.
Die bisherigen Toleranzfristen zur Begutachtung (ein Monat vor bzw. vier Monate nach dem auf der Plakette gelochten Monat) behalten ihre Gültigkeit. Auch das Anbringen mehrerer Plaketten ist weiterhin untersagt.
Bei Fragen zur Neuregelung steht Ihnen Ihr Skoda Betrieb jederzeit gerne zur Verfügung.