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Wer in Österreich die Polizei zu einem Unfall ruft, muss mit einer Gebühr in Höhe von 36 Euro rechnen. Die Ordungshüter verlangen unter anderem die Pauschalgebühr, wenn die Unfallgegner ihre Daten selbst hätten austauschen können. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Ausländer in den Crash verwickelt ist.
Ebenfalls zahlen muss derjenige, der nicht an einem Verkehrsunfall Schuld trägt, aber zur Beweissicherung die Gendarmerie anfordert. In diesem Fall ersetzt die gegnerische Haftpflichtversicherung die "Blaulichtgebühr“. Sollte ein Unfallbeteiligter ein Polizeiprotokoll wünschen, lassen sich die Beamten dies ebenfalls mit 36 Euro bezahlen, wenn beide Kontrahenten die Unfallaufnahme wünschen und das Protokoll verlangen kostet es jeweils 36 Euro.
Manchmal kommen sie auch umsonst
Allerdings gibt es auch noch einen Gratis-Service der österreichischen Polizei bei einem Unfall - und zwar, wenn ein Zeuge die Ordnungshüter herbei ruft oder wenn die Beamten die Unfallstelle absichern. Auch im Fall von Trunkenheit am Steuer rückt die Gendarmerie gratis aus. Jedoch nur zu Amtshandlungen wie Personalienfeststellung, Alkoholtest und Führerschein-Abnahme - muss aber ein Unfall aufgenommen werden, kostet es wieder 36 Euro. Völlig umsonst bleibt auch die Hilfe, sollte ein Unfallgegner das Weite gesucht habe und die gegenseitige Personalienfeststellung ist nicht mehr möglich. Aber auch bei Unfällen mit Körperverletzung kann die Polizei kostenfrei verständigt werden – aber, so in einer Mitteilung des österreichischen Automobilclubs ÖAMTC, es "muss tatsächlich eine Verletzung vorliegen, ansonsten besteht ... Gebührenpflicht“. Uneingeschränkt umsonst ist der österreichische Polizei-Service wenn ein Unfallgegner seine Identität nicht preisgeben will, er keine Papiere bei sich führt, der Gegener zum Beispiel nach einem Parkrempler nicht anwesend ist oder Wild die Wege des Autofahrers kreuzt. Doch Achtung: Sobald eine Kopie der Anzeige verlangt wird, sollte man 36 Euro parat halten.
Quelle
Ebenfalls zahlen muss derjenige, der nicht an einem Verkehrsunfall Schuld trägt, aber zur Beweissicherung die Gendarmerie anfordert. In diesem Fall ersetzt die gegnerische Haftpflichtversicherung die "Blaulichtgebühr“. Sollte ein Unfallbeteiligter ein Polizeiprotokoll wünschen, lassen sich die Beamten dies ebenfalls mit 36 Euro bezahlen, wenn beide Kontrahenten die Unfallaufnahme wünschen und das Protokoll verlangen kostet es jeweils 36 Euro.
Manchmal kommen sie auch umsonst
Allerdings gibt es auch noch einen Gratis-Service der österreichischen Polizei bei einem Unfall - und zwar, wenn ein Zeuge die Ordnungshüter herbei ruft oder wenn die Beamten die Unfallstelle absichern. Auch im Fall von Trunkenheit am Steuer rückt die Gendarmerie gratis aus. Jedoch nur zu Amtshandlungen wie Personalienfeststellung, Alkoholtest und Führerschein-Abnahme - muss aber ein Unfall aufgenommen werden, kostet es wieder 36 Euro. Völlig umsonst bleibt auch die Hilfe, sollte ein Unfallgegner das Weite gesucht habe und die gegenseitige Personalienfeststellung ist nicht mehr möglich. Aber auch bei Unfällen mit Körperverletzung kann die Polizei kostenfrei verständigt werden – aber, so in einer Mitteilung des österreichischen Automobilclubs ÖAMTC, es "muss tatsächlich eine Verletzung vorliegen, ansonsten besteht ... Gebührenpflicht“. Uneingeschränkt umsonst ist der österreichische Polizei-Service wenn ein Unfallgegner seine Identität nicht preisgeben will, er keine Papiere bei sich führt, der Gegener zum Beispiel nach einem Parkrempler nicht anwesend ist oder Wild die Wege des Autofahrers kreuzt. Doch Achtung: Sobald eine Kopie der Anzeige verlangt wird, sollte man 36 Euro parat halten.
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