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Meldung von www.autobild.de:
Liberalisierung des Automarkts beschlossen - Monti gewinnt gegen Deutschland
Der EU-Kommissar hat es geschafft: Spätestens ab 2005 verlieren Autokonzerne ihre exklusiven Händlernetze, die Markenbindung entfällt.
Gegen heftigen Widerstand Deutschlands und der Automobilindustrie hat die Europäische Kommission die Liberalisierung des Automarkts vom kommenden Jahr an beschlossen. Die Kommission habe den von Wettbewerbskommissar Mario Monti vorgelegten Plänen zugestimmt, sagte eine Sprecherin von Monti in Brüssel. Allerdings gewährte die Europäische Kommission den Autohändlern ein Jahr mehr Übergangsfrist, als Monti vorgeschlagen hatte: Der Gebietsschutz soll erst zum 1. Januar 2005 entfallen.
Solange dürfen europäische Autokonzerne exklusive Händlernetze in fest vorgeschriebenen Regionen unterhalten. Danach ist der Markt offen, sprich es gibt eine Niederlassungsfreiheit für Autohändler und keine angestammten Vertriebsgebiete mehr. Bedeutet: Auch Autohändler aus anderen EU-Ländern dürfen in Deutschland Autos verkaufen. Außerdem können Zwischenhändler wie Supermärkte Autos anbieten. Von der Neuregelung erhofft sich die Kommission mehr Wettbewerb und günstigere Preise für Autokunden. Bundesregierung und Autoindustrie befürchteten dagegen Qualitätseinbußen. Der Hauptverband des deutschen Einzelhandels begrüßte die Brüsseler Verordnung. Die Verbraucher sollten selbst entscheiden, wo sie ein Auto kaufen, betonte der Verband.
Die übrigen Bestimmungen der neuen Regeln für die Liberalisierung des Automarkts werden aber wie geplant nach Ablauf einer einjährigen Übergangsfrist zum 1. Oktober 2003 greifen. Darunter fällt der Verkauf mehrerer Automarken unter einem Dach sowie der Wegfall des Herstellerzwangs, alle Modelle einer Marke anzubieten. Damit sollen die Konzerne gezwungen, mehr als bisher auf die Konkurrenzfähigkeit ihrer Produkte zu achten. Günstig für die Verbraucher dürfte auch die Regelung sein, dass Vertragshändler und Markenwerkstatt künftig getrennt agieren können. Zudem erhalten freie Werkstätten einen besseren Zugang zu technischen Informationen der Hersteller und Markenersatzteilen. Das bedeutet mehr Konkurrenz im Service.
Das Europäische Parlament und mehrere EU-Staaten, darunter Deutschland, hatten längere Übergangszeiten für den Gebietsschutz gefordert. Eine Neuregelung des Pkw-Vertriebs war nötig geworden, weil die alten Regeln Ende September 2002 auslaufen. Die Kommission kann über die neue Gruppenfreistellungsverordnung für den Kfz-Vertrieb allein entscheiden. Die Zustimmung der EU-Staaten zu den neuen Regeln ist nicht erforderlich. Die neue Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) erfasst sowohl den Autovertrieb als auch die Wartung.
Liberalisierung des Automarkts beschlossen - Monti gewinnt gegen Deutschland
Der EU-Kommissar hat es geschafft: Spätestens ab 2005 verlieren Autokonzerne ihre exklusiven Händlernetze, die Markenbindung entfällt.

Gegen heftigen Widerstand Deutschlands und der Automobilindustrie hat die Europäische Kommission die Liberalisierung des Automarkts vom kommenden Jahr an beschlossen. Die Kommission habe den von Wettbewerbskommissar Mario Monti vorgelegten Plänen zugestimmt, sagte eine Sprecherin von Monti in Brüssel. Allerdings gewährte die Europäische Kommission den Autohändlern ein Jahr mehr Übergangsfrist, als Monti vorgeschlagen hatte: Der Gebietsschutz soll erst zum 1. Januar 2005 entfallen.
Solange dürfen europäische Autokonzerne exklusive Händlernetze in fest vorgeschriebenen Regionen unterhalten. Danach ist der Markt offen, sprich es gibt eine Niederlassungsfreiheit für Autohändler und keine angestammten Vertriebsgebiete mehr. Bedeutet: Auch Autohändler aus anderen EU-Ländern dürfen in Deutschland Autos verkaufen. Außerdem können Zwischenhändler wie Supermärkte Autos anbieten. Von der Neuregelung erhofft sich die Kommission mehr Wettbewerb und günstigere Preise für Autokunden. Bundesregierung und Autoindustrie befürchteten dagegen Qualitätseinbußen. Der Hauptverband des deutschen Einzelhandels begrüßte die Brüsseler Verordnung. Die Verbraucher sollten selbst entscheiden, wo sie ein Auto kaufen, betonte der Verband.
Die übrigen Bestimmungen der neuen Regeln für die Liberalisierung des Automarkts werden aber wie geplant nach Ablauf einer einjährigen Übergangsfrist zum 1. Oktober 2003 greifen. Darunter fällt der Verkauf mehrerer Automarken unter einem Dach sowie der Wegfall des Herstellerzwangs, alle Modelle einer Marke anzubieten. Damit sollen die Konzerne gezwungen, mehr als bisher auf die Konkurrenzfähigkeit ihrer Produkte zu achten. Günstig für die Verbraucher dürfte auch die Regelung sein, dass Vertragshändler und Markenwerkstatt künftig getrennt agieren können. Zudem erhalten freie Werkstätten einen besseren Zugang zu technischen Informationen der Hersteller und Markenersatzteilen. Das bedeutet mehr Konkurrenz im Service.
Das Europäische Parlament und mehrere EU-Staaten, darunter Deutschland, hatten längere Übergangszeiten für den Gebietsschutz gefordert. Eine Neuregelung des Pkw-Vertriebs war nötig geworden, weil die alten Regeln Ende September 2002 auslaufen. Die Kommission kann über die neue Gruppenfreistellungsverordnung für den Kfz-Vertrieb allein entscheiden. Die Zustimmung der EU-Staaten zu den neuen Regeln ist nicht erforderlich. Die neue Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) erfasst sowohl den Autovertrieb als auch die Wartung.