Nachdem offensichtlich niemand die gleiche Beobachtung an seinen baugleichen Fahrzeug festgestellt hat, kann ich als TDI-Besitzer natürlich nur einen Tip geben.
Wenn es sonst keinerlei Auswirkungen hat, ist das Geräusch wohl nicht so gravierend.
Aber Du solltest auf jeden Fall mal mit der Werkstatt Deines Vertrauens Kontakt aufnehmen und das mal durchsprechen.
Lass Dir auch bei der nächsten Inspektion auf der Rechnung oder der Liste der durchgeführten Arbeiten bestätigen, daß dieses Geräusch existiert. So kannst Du einen Gewährleistungsanspruch bestens durchsetzen, sollte es doch etwas ernstes sein.
Immer darauf bestehen, daß bestimmte Ereignisse oder Feststellungen auf Papier stehen, und der Werkstatt somit bekannt gegeben wurden. Eine Ablehnung seitens der Werkstatt, solche Beobachtungungen nicht zu bearbeiten ist nicht zulässig. Auch die Ausrede, daß der Fehlerspeicher nichts beinhaltet ist hier nicht relevant.
Wenn Du deine Ansprüche durchsetzen willst, immer sachlich bleiben und nie ausrasten; am besten eine weitere Person (die sich nur neutral und cool verhält ohne mitzusprechen) mit einbeziehen.
Gruß Robert