Kennzeichenbeleuchtung in Xenonoptik

Diskutiere Kennzeichenbeleuchtung in Xenonoptik im sonstige Autothemen Forum im Bereich Skoda Forum; Da ich ja meinen Heckschaden in nächster Zeit reparieren (lassen) möchte,spiele ich mit dem Gedanken,die Heckklappe zu entfernen ,den Stoßfänger...
  • Kennzeichenbeleuchtung in Xenonoptik Beitrag #1
boomboommelli

boomboommelli

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Da ich ja meinen Heckschaden in nächster Zeit reparieren (lassen) möchte,spiele ich mit dem Gedanken,die Heckklappe zu entfernen ,den Stoßfänger auf Ladeflächenniveau zu erhöhen ,um darin mittig das Nummernschild versenkt anbringen zu können!Um die gesetzlichen Kennzeichenvorschriften einzuhalten (Höhe,Winkel,Beleuchtung) habe ich mir die Seite www.bussgeld-online.de/schilder.htm zu Gemüte geführt und desweiteren die Seite www.750i.de/d/backlight.htm mit großem Interresse wahrgenommen! Ich kann da nichts Illegales dran finden,denn bei der oberen URL ist in § 60 (4) ja alles schon gesagt! Was meint ihr denn dazu?

Gruß Melli
 
  • Kennzeichenbeleuchtung in Xenonoptik Beitrag #2

Abductee

Guest
servus,

schaut super aus :verliebt:

mfg
Abductee
 
  • Kennzeichenbeleuchtung in Xenonoptik Beitrag #3

toaster

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Doch, es gibt etwas nicht zugelassenes. Es handelt sich um LEDs dessen Abstrahlwinkel und Helligkeit nicht geprüft ist :rolleyes:
 
  • Kennzeichenbeleuchtung in Xenonoptik Beitrag #4

muc

Guest
Schaut ja ganz nett aus, ist aber nicht zulässig, weil die Kennzeichenbeleuchtung zu den bauartgnehmigungspflichtigen Teilen gehört! Hier mal auszugsweise:
§ 22a StVZO
Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile

(1) Die nachstehend aufgeführten Einrichtungen, gleichgültig ob sie an
zulassungspflichtigen oder an zulassungsfreien Fahrzeugen verwendet
werden, müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein:
1. Heizungen in Kraftfahrz ...
2. ...
...
21. Beleuchtungseinrichtungen für amtliche Kennzeichen (§ 60);
...
 
  • Kennzeichenbeleuchtung in Xenonoptik Beitrag #5

Skoda_RS_Power

Guest
Hi. Also ich habe diese Beleuchtung schon lange drinnen und war auch schon bei der GFÜ. Die haben gesagt, solang das Kennzeichen lesbar ist ist alles ok. Ich hatte auch erst drei LED`s genommen, aber das ist viel zu hell. Zwei LED`s reichen völlig aus. Mit jeweils 5600 MCD. Falls jemand interesse dran hat, kann ich das gerne basteln. mfg Ben.

P.S.: Den Checkcontrol Widerstand brauchen wir nicht!
 
  • Kennzeichenbeleuchtung in Xenonoptik Beitrag #6

Andy Eggy

Guest
:] ja habe wohl interesse. was willst deu denn dafür haben?:deal:
 
  • Kennzeichenbeleuchtung in Xenonoptik Beitrag #7

muc

Guest
Original von Skoda_RS_Power
Zwei LED`s reichen völlig aus. Mit jeweils 5600 MCD. Falls jemand interesse dran hat, kann ich das gerne basteln.
Also daß es nicht zulässig ist :polizei: , brauchen wir ja nicht mehr zu diskutieren... ich hoffe nur, du bastelst das dann wenigstens nicht so dilettantisch wie der Typ mit dem BMW :schlumpf:
 
  • Kennzeichenbeleuchtung in Xenonoptik Beitrag #8

Skoda_RS_Power

Guest
Original von muc
Also daß es nicht zulässig ist :polizei: , brauchen wir ja nicht mehr zu diskutieren... ich hoffe nur, du bastelst das dann wenigstens nicht so dilettantisch wie der Typ mit dem BMW :schlumpf:

Wieso? Laut StVZO § 60a gilt:

Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben, die das ganze Kennzeichen bei Fahrzeugen der Gattung a der Anlage V in der bis zum 1. November 2000 geltenden Fassung auf 20 m, bei Fahrzeugen der Gattungen c und d dieser Anlage auf 25 m - bei reflektierenden Kennzeichen auf 20 m - und bei Fahrzeugen mit Kennzeichen nach Anlagen V a, V b, V c und V d auf 20 m lesbar macht. Bei Kleinkrafträdern, Fahrrädern mit Hilfsmotor und motorisierten Krankenfahrstühlen, die ein amtliches Kennzeichen führen, ist eine Einrichtung zur Beleuchtung des Kennzeichens zulässig, jedoch nicht erforderlich. Die Beleuchtungseinrichtung darf kein Licht unmittelbar nach hinten austreten lassen.

Anlage V sei jetzt mal uninteressant. Die LED`s erfüllen diese Angaben völlig ausreichend.


Kosten bei zuwiederhandlung:

Sie führten das Fahrzeug, dessen Kennzeichenbeleuchtung nicht den Vorschriften entsprach.
§ 60 Abs. 4, § 69 a StVZO; § 24 StVG; 181 BKat

10,00 €uro

Ich gehe mal davon aus, dass das der :polizei: "egal" ist. Bin jedenfalls noch nie angehalten worden deswegen. Viel schlimmer wird es wohl sein, wenn man als Standlicht LED`s verwendet.

Quele: http://www.piiiiiiiit.de

Mit dem Preis muss ich mir noch klar werden. Aber anders wie der Typ von der BMW Seite wird es wohl auch nicht sein. Hinzu kommt, dass der Octavia hinten zwei Stecksockelbirnen hat und nicht so eine Leuchte wie abgebildet. Material: 2 Stückchen Platine, 1x Drehmel Trennscheibe, 4x Wiederstand ca. 500 Ohm, 4x LED weiß bei Conrad !!!á 5.09 Euro!!!

mfg Ben
 
  • Kennzeichenbeleuchtung in Xenonoptik Beitrag #9

muc

Guest
Hehehe...
§ 60 StVZO ist halt nur die halbe Wahrheit... oben hab ich ja schon den Auszug von §22a StVZO (du kannst aber auch gerne imVerkehrsportal selber nachgucken).
Rein rechtlich führt deine LED-Beleuchtung zwar nicht unbedingt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs; kann aber zur Anwendung von § 17 (3) StVZO führen.
Spätestens da hört der Spaß auf und es kostet dich auch richtig was. So gesehen ist es bedauerlich, daß dir von Prüfingenieuren einer Überwachungsorganisation so ein Müll erzählt wurde.
 
  • Kennzeichenbeleuchtung in Xenonoptik Beitrag #10
olbetec

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65000
Also:
nach
§ 22a StVZO Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile
(1) Die nachstehend aufgeführten Einrichtungen, gleichgültig ob sie an zulassungspflichtigen oder an zulassungsfreien Fahrzeugen verwendet werden, müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein:
...
21. Beleuchtungseinrichtungen für amtliche Kennzeichen (§ 60);
...

und nach §49a STVZO Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze:
(6) In den Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur die nach ihrer Bauart dafür bestimmten Lichtquellen verwendet werden.

Also sind die LED's nicht in der Bauartprüfung der Kennzeichenbeleuchtung abgenommen und dürfen daher nicht in der Kennzeichenbeleuchtung betrieben werden. Um dies zu erreichen, müßte man die Bauartgenehmigung für die LED's als Leuchtmittel erweitern (was wohl sauteuer sein mag...).

Munter mit LED's rundumgeleuchtet
OlBe

PS.: Beim nächsten Treffen kann man sie ja auf dem Parkplatz reinbauen, denn zu Showzwecken ist ja alles erlaubt... war auch nur ein Hinweis... wollte Euch nicht den Spaß verderben (das machen andere)...
 
  • Kennzeichenbeleuchtung in Xenonoptik Beitrag #11

Skoda_RS_Power

Guest
Hi. Gut zu wissen. Mir egal hab ich mir auch Abreit gespart. Ich habs und werd auch bekalten. byby Ben
 
  • Kennzeichenbeleuchtung in Xenonoptik Beitrag #12

Abductee

Guest
servus,

ich kauf meine immer bei www.blauer-tacho.de im Shop
da bekommt man auch den widerstand gratis dazu und die lieferung ist sehr schnell

oder bei Ebay (dort hab ich um 1.8euro 7000mcd weiße leds + vorwiderstand bekommen)

der conrad ist in dieser beziehung sehr teuer

mfg
Abductee
 
  • Kennzeichenbeleuchtung in Xenonoptik Beitrag #13
Joker1976

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Zwecks Preis:

Habe bezüglich Preis bei www.Reichelt.de bessere Erfahrungen gemacht als bei www.Conrad.de ...

BTW
 
  • Kennzeichenbeleuchtung in Xenonoptik Beitrag #14

crusty

Guest
um nochmal auf die heckklappe zu kommen: ich war der festen überzeugung, ohne heckklappe sprit zu sparen (windwiderstand, gewicht). nun hab ich aber gehört, MIT heckklappe wären die strömungsbedingungen sogar besser. was sagt ihr dazu? und hast du ohne klappe einen unterschied bemerkt?
unter umständen soll auch ein airgate dran - das ändert die sache wahrscheinlich wieder...
 
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