Original von muc
Also daß es nicht zulässig ist :polizei: , brauchen wir ja nicht mehr zu diskutieren... ich hoffe nur, du bastelst das dann wenigstens nicht so dilettantisch wie der Typ mit dem BMW :schlumpf:
Wieso? Laut StVZO § 60a gilt:
Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben, die das ganze Kennzeichen bei Fahrzeugen der Gattung a der Anlage V in der bis zum 1. November 2000 geltenden Fassung auf 20 m, bei Fahrzeugen der Gattungen c und d dieser Anlage auf 25 m - bei reflektierenden Kennzeichen auf 20 m - und bei Fahrzeugen mit Kennzeichen nach Anlagen V a, V b, V c und V d auf 20 m lesbar macht. Bei Kleinkrafträdern, Fahrrädern mit Hilfsmotor und motorisierten Krankenfahrstühlen, die ein amtliches Kennzeichen führen, ist eine Einrichtung zur Beleuchtung des Kennzeichens zulässig, jedoch nicht erforderlich. Die Beleuchtungseinrichtung darf kein Licht unmittelbar nach hinten austreten lassen.
Anlage V sei jetzt mal uninteressant. Die LED`s erfüllen diese Angaben völlig ausreichend.
Kosten bei zuwiederhandlung:
Sie führten das Fahrzeug, dessen Kennzeichenbeleuchtung nicht den Vorschriften entsprach.
§ 60 Abs. 4, § 69 a StVZO; § 24 StVG; 181 BKat
10,00 €uro
Ich gehe mal davon aus, dass das der :polizei: "egal" ist. Bin jedenfalls noch nie angehalten worden deswegen. Viel schlimmer wird es wohl sein, wenn man als Standlicht LED`s verwendet.
Quele:
http://www.piiiiiiiit.de
Mit dem Preis muss ich mir noch klar werden. Aber anders wie der Typ von der BMW Seite wird es wohl auch nicht sein. Hinzu kommt, dass der Octavia hinten zwei Stecksockelbirnen hat und nicht so eine Leuchte wie abgebildet. Material: 2 Stückchen Platine, 1x Drehmel Trennscheibe, 4x Wiederstand ca. 500 Ohm, 4x LED weiß bei Conrad !!!á 5.09 Euro!!!
mfg Ben