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Ein defekter Fahrzeugtacho ist grundsätzlich kein Anlass für einen höheren Toleranzabzug bei Tempoverstößen.
Vielmehr habe ein Autofahrer bei einem solchen Schaden die Pflicht, ganz besonders auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu achten, befand das Oberlandesgericht Köln.
In dem verhandelten Fall (AZ: Ss 532/00) war ein Mann mit überhöhter Geschwindigkeit in eine Radarkontrolle geraten. Das gegen ihn verhängte Bußgeld wollte er jedoch nicht zahlen. Seine Begründung: Der Tachometer seines Fahrzeugs sei defekt. Deshalb habe er die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit nicht richtig einschätzen und einhalten können. Außerdem habe er das Fahrzeug nach dem Vorfall umgehend in die Reparatur gegeben. Ein größerer Toleranzabzug sei seiner Meinung nach das Mindeste, was ihm das Gericht zugestehen müsse.
Die Richter sahen das anders: Für einen geübten Fahrer sei es durchaus möglich, an Hand der Fahr- und Motorgeräusche oder des Verkehrsflusses in seiner Umgebung die eigene Geschwindigkeit realistisch einzuschätzen. Sie hielten daher das Bußgeld für angemessen.
Vielmehr habe ein Autofahrer bei einem solchen Schaden die Pflicht, ganz besonders auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu achten, befand das Oberlandesgericht Köln.
In dem verhandelten Fall (AZ: Ss 532/00) war ein Mann mit überhöhter Geschwindigkeit in eine Radarkontrolle geraten. Das gegen ihn verhängte Bußgeld wollte er jedoch nicht zahlen. Seine Begründung: Der Tachometer seines Fahrzeugs sei defekt. Deshalb habe er die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit nicht richtig einschätzen und einhalten können. Außerdem habe er das Fahrzeug nach dem Vorfall umgehend in die Reparatur gegeben. Ein größerer Toleranzabzug sei seiner Meinung nach das Mindeste, was ihm das Gericht zugestehen müsse.
Die Richter sahen das anders: Für einen geübten Fahrer sei es durchaus möglich, an Hand der Fahr- und Motorgeräusche oder des Verkehrsflusses in seiner Umgebung die eigene Geschwindigkeit realistisch einzuschätzen. Sie hielten daher das Bußgeld für angemessen.