Nochmal, eine Fußraumbeleuchtung die nicht über die Türkontakschalter aktiviert wird ist einfach verboten. Hier mal die Infos zur Zulässigkeit von beliebten Beleuchtungsumbauten von einem Anbieter (
http://www.blauetachos.de) dieser Leuchtmittel:
Tachoumbauten:
Nach der Straßenverkehrszulassungsordnung (STVZO) gibt es KEINE Vorschrift für die Beleuchtungsfarbe. Ablesbar muss die Anzeige sein, das erfüllen unsere Umbausätze.
Fußraumbeleuchtung:
Die Fußraumbeleuchtung ist nicht im Bereich der STVZO zugelassen.
Nach unserer Erfahrung ist es dem TÜV allerdings recht, wenn die Beleuchtung nur (!) bei geöffneter Türe an geht, d.h. in Kombination mit dem Türkontakt, allerdings würden wir einen zusätzlichen Schalter vorsehen. Während der Fahrt ist es auf jeden Fall verboten !
Nach § 54a Absatz 1 "Innenbeleuchtung in Kraftomnibussen" darf eine Innenbeleuchtung angebracht werden, wenn die Sicht des Fahrers dadurch nicht beeinträchtigt wird, dort steht wörtlich: "Kraftomnibusse müssen eine Innenbeleuchtung haben; diese darf die Sicht des Fahrzeugführers nicht beeinträchtigen."
Nebelschlußlicht:
Das Nebelschlußlicht muss eine gelbe Kontrolleuchte haben, der Umbau ist nach § 53d Absatz 5 STVZO "Nebelschlußleuchten" nicht erlaubt, dort steht wörtlich: "Eingeschaltete Nebelschlußleuchten müssen dem Fahrzeugführer durch eine Kontrolleuchte für gelbes Licht, die in seinem Blickfeld gut sichtbar angeordnet sein muss, angezeigt werden." Blau mit roter Kontrolleuchte ist nicht gestattet, blau mit der Standard Kontrolleuchte schon.
Beleuchtung des Nummernschildes:
Diese Variante, seit dem es früher dunkel wird, häufen sich hier die Fragen, ist nicht erlaubt. Wir raten davon ab, da die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Fahrzeuges mit der Montage erlischt. Siehe dazu auch STVZO § 49a "Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze" Absatz 6, dort steht: "In den Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur die nach ihrer Bauart dafür bestimmten Lichtquellen verwendet werden."
Beleuchtung unter dem Fahrzeug:
Diese Variante, ist auch nicht erlaubt. Wir raten deshalb auch hiervon ab, da die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Fahrzeuges mit der Montage erlischt, obwohl es von Brabus eine Beleuchtung für den Mercedes Benz SL (R 230) gibt, siehe Link (unter "Brabus Aerodynamik") :
http://www.brabus-online.de/prog10d.htm
Und dies schrieb die "TÜV Nord STRASSENVERKEHR GmbH"
Die angesprochenen Türausstiegs-, Motorraum- und Kofferraumbeleuchtungen sind, wie Sie bereits richtig aufgezeigt haben, dann zulässig, wenn sie während der Fahrt kein Licht nach außen wirkend abstrahlen können. Es wäre daher möglich diese Leuchten über (Tür-) Kontaktschalter zu betätigen. Die Leuchten selbst müssen sich innerhalb der Karosserie befinden.
Mit freundlichen Grüßen
TÜV NORD STRASSENVERKEHR GmbH
Bezugsquellen der STVZO Texte:
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo.html
Quelle