Also ich muss dazu sdagen ich hatte biss vor kurzem gatönte Rückleuchten.
Diese sind in einer Lackierrerrei(???) angefertigt worden.
Bin mit rumgefahren, Polizei und Tüv hier hat nichts gesagt!
Bis ich beim Zwickauer Treffen drauf angesprochen wurde!
Der Mann von der DEKRA meinte das es nicht zugekassen ist.
Auf meine Frage "Warum nicht?" sagte er da fehlen die Rückstrahler (Katzenaugen) dann ist es wieder zulässig und auch nicht eintragungspflichtig!
Dazu muss ich aber sagen meine Rückleucthen waren nicht SO doll getönt man hat das Rot noch etwas erkannt.
Ob das Jetzt jedoch die Regel ist kann ich dir nicht sagen.
Weil meine Erfahrungen gezeigt hatte das alle Prüfer anders sind!
(Hab auch mal tüv mit nicht eigetragender extrem M-Haubenverlängerung bekommen der Prüfer hat sich voll gefreut mal sowas zu sehen oder so
MfG Haynsz