Ok, Danke !
Dann wäre die richtige Antwort innerhalb des EWR und nicht europaweit.
Ich wollte damit zum Ausdruck bringen, dass allein die Aussage man kauft eine „Garantie“ sich nich in Sicherheit wiegen kann, dass alles abgedeckt ist.
Garantien beschränken sich oft auf bestimmte Fahrzeugteile.
Wie lange stehen Hersteller für Mängel am Auto ein?
www.adac.de
Bei der Garantie handelt es sich um ein Werbeinstrument, das der Hersteller gestalten kann, wie er will - er bestimmt die Dauer und die Bedingungen
Dem TE ist auf jeden Fall zu empfehlen die Vertragsbedingungen hinsichtlich der Übertragbarkeit und Region der Gültigkeit zu prüfen.
Es geht aus dem Beitrag auch hervor, wer der Leistungsgeber der Garantie ist.
Das kann man so pauschal nicht beantworten., wie
@Elektrobonzo richtigerweise anmerkt:
Die VWVS schreibt zur Garantieverlängerung dazu zum Beispiel folgendes:
Wird das Fahrzeug veräußert, geht der Vertrag grundsätzlich auf den Erwerber über.
Ausgenommen hiervon ist eine Veräußerung an einen Erwerber, der das Fahrzeug außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zulässt, oder
an einen gewerblichen Wiederverkäufer. In diesen Fällen endet der Vertrag mit Übergabe des Fahrzeugs und der unverbrauchte Versicherungsbeitrag wird an die unten angegebene Bankverbindung zurückerstattet. Die Veräußerung ist uns unverzüglich in Textform anzuzeigen.
Es bleibt daher meine Empfehlung an den TE, genau den Garantievertrag zu prüfen und sich vom Garantiegeber ggf. auch schriftlich die regionale Gültigkeit bestätigen zu lassen.