Feli im Krankenhaus

Diskutiere Feli im Krankenhaus im Skoda Felicia Forum Forum im Bereich Skoda Forum; ;-( ;-( Mein feli is gestern ins "Krankenhaus" gekommen... bin in einer kurve auf ne verkehrsinsel mit hohem bordstein gerutscht (wohlgemerkt...
  • Feli im Krankenhaus Beitrag #1

AngelofDeath

Guest
;-( ;-( Mein feli is gestern ins "Krankenhaus" gekommen... bin in einer kurve auf ne verkehrsinsel mit hohem bordstein gerutscht (wohlgemerkt LANGSAM!!!) .. bei den starken regenfällen war in dem waldgebiet ne schickt in der kurve, die den feli wie auf schmierseife einfach grad aus fahren liess.. achsaufhängung, dämpfer, felge..alles kaputt.. ;-( ;-(

dauert nun ne weile bis ich mein gutes stück wieder habe... verletzt wurde bis auf ein beleuchtetes verkehrsschild zum glück niemand. Was mich nur ärgert, das alle denken ich sei zu schnell gewesen.... auch die Polizei hatte äusserungen dieser art parat, obwohl zitat: "Sie haben ja garnicht mehr gebremst!" kam, und ich nur mit 2 rädern auf der insel stand... ist ja selbsterklärend das das nicht mit hoher geschwindigkeit passiert ist.

naja repariert wird er, das is das wichtigste


mit traurigen Grüßen AoD
 
#
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  • Feli im Krankenhaus Beitrag #2

Trooper

Guest
Sowas hatte ich auch mal. Nur ich war leider zu schnell. War ne Lehre für mich.:wall:
Zum Glück wars nur die Aufhängung und kein Blechschaden.
 
  • Feli im Krankenhaus Beitrag #3

AngelofDeath

Guest
leider hats den kotflügel noch eingedrückt.. *sniff*.. bin sonst eigentlich immer (zu)schnell, aber diesmal bin ich ner ca 6 m² pfütze extra langsam ausgewichen ..*grr*
 
  • Feli im Krankenhaus Beitrag #4

?

Guest
Hi Angel.
Tut mir leid das dein Feli nun erstmal in der Werkstatt steht, hoffentlich ist der entstandene Schaden nicht allzu teuer, denn die Rechnung für das Verkehrschild wirst du ja auch noch bekommen (auch wenn das die Versicherung bezahlt).

Das die Polizei sagt du wärst zu schnell gewesen ist ganz einfach, damit ist eigentlich nicht gemeint ob du nun schnell oder langsam (rein nach der Geschwindigkeit) gefahren bist, sondern damit ist die "nicht angepasste" Fahrweise gemeint. Das ist eine Formulierung wie sie typisch für Gesetze ist, hier der entsprechende Auszug aus der StVO:

§ 3 StVO - Geschwindigkeit
(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.



Zur StVO gibt es Texte wo die ganze Sache verdeutlicht wird, das sind dann die Dinge die Richter so von sich geben, bzw. wie die Justiz derartiges bewertet. In deinem Fall würde man dir sagen das bei starkem Regen und zudem in einem Waldgebiet mit derartigen Verschmutzungen zu rechnen ist. So etwas ist zwar oft blanke Theorie, aber das interessiert die Justiz nicht, denn wer ein Kraftfahrzeug in Verkehr bringt (sprich anmeldet) wird nach dem Prinzip der Gefährdungshaftung behandelt (§ 7 StVO):

Viele Unfälle sind nicht auf ein Verschulden zurückzuführen. Verletzte und Geschädigte haben dennoch Anspruch auf Entschädigung, wenn eine Gefährdungshaftung in Frage kommt. Diesem Haftungsgrund liegt die Annahme zugrunde, dass z.B. von bestimmten Maschinen, etwa dem Auto, eine Betriebsgefahr ausgeht. So kann ein Kraftfahrer, auch wenn er vorsichtig, angemessen und den Regeln der Straßenverkehrsordnung gemäß fährt, dennoch im Falle eines Unfalls für den Schaden eintreten müssen. Auf ein Verschulden kommt es nicht an, der Fahrzeughalter haftet aus der reinen Betriebsgefahr des Kraftfahrzeugs.

Der Halter kann sich entlasten und damit seine Schadenersatzpflicht ausschließen, wenn der Unfall auf ein unabwendbares Ereignis zurückzuführen ist. Dieser Einwand gilt nur noch zwischen motorisierten Verkehrsteilnehmern. Gegenüber Fußgängern, Radfahrern und anderen nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern gilt nach neuem Schadensrecht nur höhere Gewalt als entlastender Einwand.
 
  • Feli im Krankenhaus Beitrag #5
Joker1976

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@ AoD

Bei meinem Unfall sagt auch JEDER - incl. Polizei - ich wäre zu schnell gewesen, obwohl ich laut Zeugenaussagen ca 80km/h drauf gehabt haben soll und das am Ende eines Beschleunigungsstreifens zu einer Schnellstraße...

... und das ist dabei heraus gekommen...
 
  • Feli im Krankenhaus Beitrag #6

AngelofDeath

Guest
Original von Mickey

Viele Unfälle sind nicht auf ein Verschulden zurückzuführen. Verletzte und Geschädigte haben dennoch Anspruch auf Entschädigung, wenn eine Gefährdungshaftung in Frage kommt. Diesem Haftungsgrund liegt die Annahme zugrunde, dass z.B. von bestimmten Maschinen, etwa dem Auto, eine Betriebsgefahr ausgeht. So kann ein Kraftfahrer, auch wenn er vorsichtig, angemessen und den Regeln der Straßenverkehrsordnung gemäß fährt, dennoch im Falle eines Unfalls für den Schaden eintreten müssen. Auf ein Verschulden kommt es nicht an, der Fahrzeughalter haftet aus der reinen Betriebsgefahr des Kraftfahrzeugs.



Genau das triffts eigentlich... naja kann man halt nix machen. Mich ärgert nur, das man gleich als kopfloser raser hingestellt wird und das eben völlig unberechtigt und nach eigener ( :polizei: ) Theorie sogar wiederlegt wurde. Die kurve liegt ca 150 m vor meiner arbeit und ich bin sie schon recht oft gefahren.. bei regen und im trockenen und ansich IMMER (zu)schnell.. is nie was passiert.. und wenn ich echt angepasst rumfahre passiert sowas...glaubt einem niemand...

danke für die auszüge aus der StVO mickey und c ya
 
  • Feli im Krankenhaus Beitrag #7

AngelofDeath

Guest
leider isser totalschaden.. werde wohl gezwungenermaßen auf ne andere marke umsteigen...
 
  • Feli im Krankenhaus Beitrag #8
Joker1976

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Warum wirst du gezwungenermaßen auf eine andere Marke umsteigen müssen???

Hast du Vollkasko??
 
  • Feli im Krankenhaus Beitrag #9

AngelofDeath

Guest
jo hab ich, krieg aber trotzdem keinen neuen feli dafür *gg* und der fabi is nich so meins... werd mich wohl nach nem seat umsehen oderso...

werd aber trotzdem noch in der community bleiben, wenn ihr mich nicht verbannt =)
 
  • Feli im Krankenhaus Beitrag #10
Joker1976

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Also ich hege keinerlei Verbannungsgründe, noch habe ich irgend etwas gegen dich...

Ich bewerte auch niemand nach seinem Auto!
 
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