@ Daniel
das ist ein Text der Behörde für Umwelt und Gesundheit in Hamburg
Jetzt kommt die mildere Jahreszeit und so mancher Frühlingsausflug soll im blitzblanken Auto erfolgen. Außerdem macht die Arbeit im Freien wieder Spaß und so möchten viele unserer Mitmenschen am liebsten ganz spontan zu Eimer und Schwamm greifen und in der Freizeit ihr Auto auf Hochglanz bringen.
Da muss jeder wissen, dass das Waschen auf der Straße verboten ist. Auch auf dem privaten Grundstück ist es nicht erlaubt, wenn der Untergrund nicht asphaltiert und ein Siel mit dem sog. Leichtstoffabscheider ausgerüstet ist. Aber das ist doch mein Grundstück, da kann ich doch machen, was ich will! bekommen wir oftmals zur Antwort, wenn wir darauf aufmerksam machen. Eben nicht, Sie haben zwar das Grundstück erworben zur Bebauung und Nutzung, der darunter befindliche Boden und das damit verbundene Grundwasser ist aber Allgemeingut – und beides wird durch solche Aktionen stark in seiner Qualität beeinträchtigt.
Fahren Sie doch in eine Waschanlage zum Selbstwaschen! Dort ist die Ausstattung den gesetzlichen Auflagen entsprechend vorhanden.
Quelle
Also fals die Technische Ausstattung vorhanden ist darf man auch vor der Tür das Auto waschen.
frohes Waschen
Andreas