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Ab 1. Januar 2002 gilt im Kaufrecht eine Umkehr der Beweislast: Beim Kauf eines Autos verbürgt sich der Verkäufer gegenüber dem Käufer, ein einwandfreies Auto geliefert zu haben und er gewährt darauf eine sechs Monate dauernde Garantie. Zudem gilt, dass Sachmängel an einem gebrauchten Fahrzeug nicht mehr grundsätzlich ausgeschlossen werden können.
Denn die bisher noch zulässige Vertragsklausel 'Gekauft wie gesehen' wird ungültig. Sie schützt den Handel nicht mehr vor Verbraucherforderungen.'Einen Fahrzeugmangel hat der Verkäufer auf seine Kosten zu beseitigen. Die Streitfälle werden sich häufen', kommentiert Klaus Herzog, Rechtsanwalt Der Car-Garantie Versicherungs-AG, die Auswirkungen der neuen Gewährleistungspflicht.
Hintergrund für diese Änderungen ist das Streben der EU nach einer europaweiten Vereinheitlichung des Gewährleistungsrechts. Vom 1. Januar 2002 an muss für alle Verbrauchsgüter - somit auch für Autos - eine Garantiepflicht von 2 Jahren gelten.
Zur Zeit sind dies zwingend sechs Monate, die meisten Autohersteller geben ein Jahr Garantie für Neuwagen. Auch für Gebrauchtwagen ist die neue Garantie zwingend, sie kann jedoch auf ein Jahr reduziert werden!
Ziele der Gesetzesänderung sind u.a. ein stärkerer Verbraucherschutz durch die Schaffung eines gemeinsamen Mindeststandards in der EU und eine Stärkung des Verbrauchervertrauens in den Fahrzeughandel.
Um einen Qualitätsnachweis zu gewährleisten, bietet die DEKRA ab sofort ein Gebrauchtwagen Qualitätssiegel an.
Das Siegel soll für einen einwandfreien technischen und optischen Zustand des Wagens bürgen. Käufer wie Verkäufer soll dadurch mehr Sicherheit beim Autohandel an die Hand bekommen. Privatkunden zahlen für den Service 98 Mark und Händler 75 Mark.
Die Dekra-Gutachter nehmen Pkw, Kombis, Geländewagen und weitere Fahrzeuge bis 3,5 Tonne Gesamtgewicht unter die Lupe. Dabei wird auch die Einhaltung der Service-Intervalle gecheckt. Und Abgas- und Hauptuntersuchung des Fahrzeugs müssen noch mindestens 21 Monate gültig sein. Allerdings: Ein Freibrief ist das kaufbegleitende Gutachten nicht, ein Restrisiko bleibt. So entlässt das Siegel den Händler etwa nicht vollständig aus der Beweislastumkehr.
Denn die bisher noch zulässige Vertragsklausel 'Gekauft wie gesehen' wird ungültig. Sie schützt den Handel nicht mehr vor Verbraucherforderungen.'Einen Fahrzeugmangel hat der Verkäufer auf seine Kosten zu beseitigen. Die Streitfälle werden sich häufen', kommentiert Klaus Herzog, Rechtsanwalt Der Car-Garantie Versicherungs-AG, die Auswirkungen der neuen Gewährleistungspflicht.
Hintergrund für diese Änderungen ist das Streben der EU nach einer europaweiten Vereinheitlichung des Gewährleistungsrechts. Vom 1. Januar 2002 an muss für alle Verbrauchsgüter - somit auch für Autos - eine Garantiepflicht von 2 Jahren gelten.
Zur Zeit sind dies zwingend sechs Monate, die meisten Autohersteller geben ein Jahr Garantie für Neuwagen. Auch für Gebrauchtwagen ist die neue Garantie zwingend, sie kann jedoch auf ein Jahr reduziert werden!
Ziele der Gesetzesänderung sind u.a. ein stärkerer Verbraucherschutz durch die Schaffung eines gemeinsamen Mindeststandards in der EU und eine Stärkung des Verbrauchervertrauens in den Fahrzeughandel.
Um einen Qualitätsnachweis zu gewährleisten, bietet die DEKRA ab sofort ein Gebrauchtwagen Qualitätssiegel an.
Das Siegel soll für einen einwandfreien technischen und optischen Zustand des Wagens bürgen. Käufer wie Verkäufer soll dadurch mehr Sicherheit beim Autohandel an die Hand bekommen. Privatkunden zahlen für den Service 98 Mark und Händler 75 Mark.
Die Dekra-Gutachter nehmen Pkw, Kombis, Geländewagen und weitere Fahrzeuge bis 3,5 Tonne Gesamtgewicht unter die Lupe. Dabei wird auch die Einhaltung der Service-Intervalle gecheckt. Und Abgas- und Hauptuntersuchung des Fahrzeugs müssen noch mindestens 21 Monate gültig sein. Allerdings: Ein Freibrief ist das kaufbegleitende Gutachten nicht, ein Restrisiko bleibt. So entlässt das Siegel den Händler etwa nicht vollständig aus der Beweislastumkehr.