EU-Recht: Verkäufer eines Gebrauchten müssen ab 2002 Garantie bieten

Diskutiere EU-Recht: Verkäufer eines Gebrauchten müssen ab 2002 Garantie bieten im sonstige Autothemen Forum im Bereich Skoda Forum; Ab 1. Januar 2002 gilt im Kaufrecht eine Umkehr der Beweislast: Beim Kauf eines Autos verbürgt sich der Verkäufer gegenüber dem Käufer, ein...
  • EU-Recht: Verkäufer eines Gebrauchten müssen ab 2002 Garantie bieten Beitrag #1

?

Guest
Ab 1. Januar 2002 gilt im Kaufrecht eine Umkehr der Beweislast: Beim Kauf eines Autos verbürgt sich der Verkäufer gegenüber dem Käufer, ein einwandfreies Auto geliefert zu haben und er gewährt darauf eine sechs Monate dauernde Garantie. Zudem gilt, dass Sachmängel an einem gebrauchten Fahrzeug nicht mehr grundsätzlich ausgeschlossen werden können.

Denn die bisher noch zulässige Vertragsklausel 'Gekauft wie gesehen' wird ungültig. Sie schützt den Handel nicht mehr vor Verbraucherforderungen.'Einen Fahrzeugmangel hat der Verkäufer auf seine Kosten zu beseitigen. Die Streitfälle werden sich häufen', kommentiert Klaus Herzog, Rechtsanwalt Der Car-Garantie Versicherungs-AG, die Auswirkungen der neuen Gewährleistungspflicht.

Hintergrund für diese Änderungen ist das Streben der EU nach einer europaweiten Vereinheitlichung des Gewährleistungsrechts. Vom 1. Januar 2002 an muss für alle Verbrauchsgüter - somit auch für Autos - eine Garantiepflicht von 2 Jahren gelten.

Zur Zeit sind dies zwingend sechs Monate, die meisten Autohersteller geben ein Jahr Garantie für Neuwagen. Auch für Gebrauchtwagen ist die neue Garantie zwingend, sie kann jedoch auf ein Jahr reduziert werden!

Ziele der Gesetzesänderung sind u.a. ein stärkerer Verbraucherschutz durch die Schaffung eines gemeinsamen Mindeststandards in der EU und eine Stärkung des Verbrauchervertrauens in den Fahrzeughandel.



Um einen Qualitätsnachweis zu gewährleisten, bietet die DEKRA ab sofort ein Gebrauchtwagen Qualitätssiegel an.
Das Siegel soll für einen einwandfreien technischen und optischen Zustand des Wagens bürgen. Käufer wie Verkäufer soll dadurch mehr Sicherheit beim Autohandel an die Hand bekommen. Privatkunden zahlen für den Service 98 Mark und Händler 75 Mark.
Die Dekra-Gutachter nehmen Pkw, Kombis, Geländewagen und weitere Fahrzeuge bis 3,5 Tonne Gesamtgewicht unter die Lupe. Dabei wird auch die Einhaltung der Service-Intervalle gecheckt. Und Abgas- und Hauptuntersuchung des Fahrzeugs müssen noch mindestens 21 Monate gültig sein. Allerdings: Ein Freibrief ist das kaufbegleitende Gutachten nicht, ein Restrisiko bleibt. So entlässt das Siegel den Händler etwa nicht vollständig aus der Beweislastumkehr.
 
  • EU-Recht: Verkäufer eines Gebrauchten müssen ab 2002 Garantie bieten Beitrag #2

?

Guest
Unter Gewährleistung versteht man das gesetzlich angeordnete Einstehenmüssen für Sach- und Rechtsmängel, welche die Leistung im Zeitpunkt ihrer Erbringung aufweist. Der Händler haftet dafür, daß die Sache dem Vertrag entspricht. Er haftet dafür, daß die Sache die vereinbarten oder gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften hat und dass sie der Natur des Geschäftes gemäß verwendet werden kann.

Gewährleistungsansprüche des Kunden kann der Händler zumeist beim Hersteller/Importeur geltend machen, wobei diesbezüglich auf die entsprechenden Bestimmungen in den Lieferbedingungen des Herstellers/Importeurs zu achten ist. Die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches hat durch gerichtliche Klage innerhalb einer Frist von 6 Monaten (ab 1.1.2002 zwei Jahre) ab Übergabe der Sache zu erfolgen.

Die Garantie ist im Gegensatz dazu ein freiwilliger Vertrag zwischen den Parteien, in welchem zumeist die Zusage gemacht wird, daß innerhalb des Garantiezeitraumes keine Mängel an der Sache auftreten. Diesfalls ist es unbedeutend, ob der Mangel schon im Zeitpunkt der Leistung vorhanden war. Besondere Beachtung verdienen in diesem Zusammenhang die Garantiebedingungen der Importeure/Hersteller, wobei es natürlich jedem einzelnen Händler überlassen bleibt, eigene Garantiezusagen zu machen.

Mit dem Gewährleistungsrechts-Änderungsgesetz (BGBl. Nr. 48/2001 Teil I) gelten ab 1. 1. 2002 folgende wesentliche Neuerungen:

- Bei neuen Sachen beträgt die Frist 2 Jahre ab Übergabe.

- Bei gebrauchten Sachen kann eine Frist von 1 Jahr vereinbart werden (nicht in Allgemeinen Geschäftsbedingungen!), wobei nur Kraftfahrzeuge, die älter als ein Jahr (ab Erstzulassung) sind, als gebrauchte Sachen gelten.

- Innerhalb der ersten sechs Monate hat bei einer Reklamation der Händler zu beweisen, daß die Sache im Zeitpunkt der Übergabe dem Vertrag entsprach (keinen Mangel hatte). Danach hat der Kunde die Beweispflicht (bisher hatte ausschließlich der Kunde die Beweispflicht).

Je klarer die Vereinbarung und je exakter die Fahrzeugbeschreibung, desto geringer das Haftungsrisiko! Es wird daher dringend empfohlen, sowohl den vom BM für Justiz Abt. Konsumentenschutz empfohlenen Musterkaufvertrag für Gebrauchtwagen als auch den Gebrauchtwagen-Zustandsprüfbericht gewissenhaft zu verwenden. Damit lassen sich unangenehme Streitigkeiten und kostspielige Prozesse vermeiden.
 
Thema:

EU-Recht: Verkäufer eines Gebrauchten müssen ab 2002 Garantie bieten

EU-Recht: Verkäufer eines Gebrauchten müssen ab 2002 Garantie bieten - Ähnliche Themen

Zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung auf alle Neuwagen: Zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung gibt es ab Januar auf alle Neuwagen. Das ist zwar mehr als bisher, bedeutet aber nicht automatisch eine...
Auto & Verkehr: Neue Verordnungen zum Januar 2002: Zum ersten Januar wird uns der Euro scheinbar niedrige Kraftstoffpreise bescheren. Doch tatsächlich beginnt das neue Jahr für den Autofahrer mit...
Oben