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EU: Auto-Haftpflicht unter der Lupe
Weitere Erleichterungen bei der Auto-Haftpflicht in Europa hat die Europäische Kommission vorgeschlagen. Die Brüsseler Behörde legte am Montag (10.6.) einen Entwurf für ein EU-Gesetz vor, das unter anderem die zeitlich begrenzte Versicherung im EU-Ausland und die Überführung von Fahrzeugen vereinfachen soll. Außerdem soll die Mindestdeckung für Schadensfälle annähernd verdoppelt werden.
Autokauf in der EU soll erleichtert werden
Die gültigen Richtlinien aus den 70er und 80er Jahren wiesen noch Regelungslücken auf, erläuterte die Kommission. So stießen etwa Studenten oder Arbeitnehmer bei einem vorübergehenden Aufenthalt im EU-Ausland häufig auf Schwierigkeiten, ihren Wagen während dieser Zeit zu versichern. Probleme bereite auch die kurzfristige Versicherung eines neuen oder gebrauchten Autos, das der Käufer in sein Heimatland überführen will. Dies will die Kommission künftig ebenso regeln wie den Versicherungsschutz für Fußgänger und Radfahrer und die Anforderung von Schadenfreiheitserklärungen bei einem Wechsel des Versicherungsunternehmens.
"Der Vorschlag soll Kraftfahrern, die in der EU unterwegs sind, durch Lösung einiger häufig auftretender aktueller Probleme das Leben erleichtern", sagte der zuständige EU-Kommissar Frits Bolkestein. Mit den Erleichterungen für die grenzüberschreitende Überführung von Neu- oder Gebrauchtwagen soll unter anderem der Autokauf im EU-Ausland erleichtert werden - "damit jeder die Möglichkeit hat, sein Fahrzeug dort zu kaufen, wo es für ihn wirtschaftlich am günstigsten ist". Bisher schreckten versicherungstechnische Hindernisse viele Fahrer vom Autokauf in anderen EU-Ländern ab.
Mindestdeckung: zwei Millionen Euro
Das Europäische Parlament plant eine einheitliche Mindestdeckung von zwei Millionen Euro, hat nach Angaben der Kommission jedoch keine Grundlage für die Berechnung dieses Betrages genannt. Die Kommission legt die Inflation seit Annahme der Richtlinie von 1984 zu Grunde und errechnet eine Anhebung von 600.000 auf 1.038.000 Euro pro Fall bei Personen- und Sachschäden. Personenschäden mit einem Geschädigten sollen mit mindestens 605.500 statt bisher 350.000 Euro versichert sein, bei mehreren Geschädigten mit 865.000 statt bisher 500.000 Euro pro Fall. Sachschäden sollten laut Kommissionsvorschlag mit 173.000 statt bisher 100.000 Euro versichert sein.
Die Kommission reagiert mit ihrem Vorschlag nach eigenen Angaben auf zahlreiche Beschwerden von EU-Bürgern. Das Europäische Parlament (EP) hatte die Behörde im Juli 2001 aufgefordert, die bestehenden Vorschriften zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung zu aktualisieren. Damit der Kommissionsvorschlag in Kraft treten kann, müssen ihm das EP und der Rat der 15 Mitgliedstaaten zustimmen.
EU: Auto-Haftpflicht unter der Lupe
Weitere Erleichterungen bei der Auto-Haftpflicht in Europa hat die Europäische Kommission vorgeschlagen. Die Brüsseler Behörde legte am Montag (10.6.) einen Entwurf für ein EU-Gesetz vor, das unter anderem die zeitlich begrenzte Versicherung im EU-Ausland und die Überführung von Fahrzeugen vereinfachen soll. Außerdem soll die Mindestdeckung für Schadensfälle annähernd verdoppelt werden.
Autokauf in der EU soll erleichtert werden
Die gültigen Richtlinien aus den 70er und 80er Jahren wiesen noch Regelungslücken auf, erläuterte die Kommission. So stießen etwa Studenten oder Arbeitnehmer bei einem vorübergehenden Aufenthalt im EU-Ausland häufig auf Schwierigkeiten, ihren Wagen während dieser Zeit zu versichern. Probleme bereite auch die kurzfristige Versicherung eines neuen oder gebrauchten Autos, das der Käufer in sein Heimatland überführen will. Dies will die Kommission künftig ebenso regeln wie den Versicherungsschutz für Fußgänger und Radfahrer und die Anforderung von Schadenfreiheitserklärungen bei einem Wechsel des Versicherungsunternehmens.
"Der Vorschlag soll Kraftfahrern, die in der EU unterwegs sind, durch Lösung einiger häufig auftretender aktueller Probleme das Leben erleichtern", sagte der zuständige EU-Kommissar Frits Bolkestein. Mit den Erleichterungen für die grenzüberschreitende Überführung von Neu- oder Gebrauchtwagen soll unter anderem der Autokauf im EU-Ausland erleichtert werden - "damit jeder die Möglichkeit hat, sein Fahrzeug dort zu kaufen, wo es für ihn wirtschaftlich am günstigsten ist". Bisher schreckten versicherungstechnische Hindernisse viele Fahrer vom Autokauf in anderen EU-Ländern ab.
Mindestdeckung: zwei Millionen Euro
Das Europäische Parlament plant eine einheitliche Mindestdeckung von zwei Millionen Euro, hat nach Angaben der Kommission jedoch keine Grundlage für die Berechnung dieses Betrages genannt. Die Kommission legt die Inflation seit Annahme der Richtlinie von 1984 zu Grunde und errechnet eine Anhebung von 600.000 auf 1.038.000 Euro pro Fall bei Personen- und Sachschäden. Personenschäden mit einem Geschädigten sollen mit mindestens 605.500 statt bisher 350.000 Euro versichert sein, bei mehreren Geschädigten mit 865.000 statt bisher 500.000 Euro pro Fall. Sachschäden sollten laut Kommissionsvorschlag mit 173.000 statt bisher 100.000 Euro versichert sein.
Die Kommission reagiert mit ihrem Vorschlag nach eigenen Angaben auf zahlreiche Beschwerden von EU-Bürgern. Das Europäische Parlament (EP) hatte die Behörde im Juli 2001 aufgefordert, die bestehenden Vorschriften zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung zu aktualisieren. Damit der Kommissionsvorschlag in Kraft treten kann, müssen ihm das EP und der Rat der 15 Mitgliedstaaten zustimmen.