Christian87
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- Skoda Octavia FL Combi, 1.6 MPI
Hallo Zusammen,
die Frage richtet sich, bitte nur an alle, die sich juristisch damit auskennen. Denn Google hat mir auch schon eine ganze Menge verschiedenes verraten.
Folgender Fall:
Mein Bruder wurde ca 300km von zu Hause geblitzt. (Strafe 1 Punkt, ~90€)
Durch meine damalige Nachschulung habe ich eine Menge gelernt, womit ich ihm gut weiterhelfen konnte, die Sache in die Länge zu ziehen.
Wenn man nun auf den Kalender guckt, ist heute der 12.10. und seit dem 10.10. ist die Sache eigentlich verjährt und am 07.10. hat er den Bußgeldbescheid bekommen. (3 Tage vor Ablauf!)
Nun die Situation. Das Bild, was von ihm geschossen wurde, sieht so aus, dass er 1. nach rechts guckt, 2. eine Sonnenbrille auf hat und 3. seine Hand am Lenkrad den Mund verdeckt. Unsere Spekulation ist, dass das Bild undeutlich ist. (ist es wirklich!)
Nun haben wir uns gedacht, dass wir Einspruch gegen den Bescheid einlegen wollen, da das Bild wirklich schlecht ist.
Da hat der Landkreis jetzt 2 Möglichkeiten zur Auswahl (glaube ich):
1. Die ziehen alles zurück und lassen den Fall unter den Tisch fallen (kostenfrei)
2. Die eröffnen einen Gerichtsprozess (mit Folgekosten)
An Alle, die sich sicher mit dem Thema auskennen bitte ich, euer Wissen zu dem Thema einzubringen - bitte!
Einspruch, ja oder nein?
Danke!
die Frage richtet sich, bitte nur an alle, die sich juristisch damit auskennen. Denn Google hat mir auch schon eine ganze Menge verschiedenes verraten.
Folgender Fall:
Mein Bruder wurde ca 300km von zu Hause geblitzt. (Strafe 1 Punkt, ~90€)
Durch meine damalige Nachschulung habe ich eine Menge gelernt, womit ich ihm gut weiterhelfen konnte, die Sache in die Länge zu ziehen.
Wenn man nun auf den Kalender guckt, ist heute der 12.10. und seit dem 10.10. ist die Sache eigentlich verjährt und am 07.10. hat er den Bußgeldbescheid bekommen. (3 Tage vor Ablauf!)
Nun die Situation. Das Bild, was von ihm geschossen wurde, sieht so aus, dass er 1. nach rechts guckt, 2. eine Sonnenbrille auf hat und 3. seine Hand am Lenkrad den Mund verdeckt. Unsere Spekulation ist, dass das Bild undeutlich ist. (ist es wirklich!)
Nun haben wir uns gedacht, dass wir Einspruch gegen den Bescheid einlegen wollen, da das Bild wirklich schlecht ist.
Da hat der Landkreis jetzt 2 Möglichkeiten zur Auswahl (glaube ich):
1. Die ziehen alles zurück und lassen den Fall unter den Tisch fallen (kostenfrei)
2. Die eröffnen einen Gerichtsprozess (mit Folgekosten)
An Alle, die sich sicher mit dem Thema auskennen bitte ich, euer Wissen zu dem Thema einzubringen - bitte!
Einspruch, ja oder nein?
Danke!