tehr
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Darf meine KFZ-Haftpflichtversicherung einen Schaden regulieren, wenn ich sie angewiesen habe, dies nicht zu tun?
sollte ja auch kein Problem sein, dann zahlt er den Betrag der Versicherung, und dann ist der Fall auch erledigt.Ich gehe davon aus dass er seiner Versicherung mitgeteilt hat dass er den Schaden selbst übernimmt, sie aber trotzdem reguliert hat
Er ist also bereits mit dem Fall vertraut. Wieso ist es nun ein Problem, ihn deswegen erneut zu kontaktieren?der erst nach Einschalten eines Rechtsanwalts
Es geht um einen Schaden, bei dem ich Zweifel habe, dass er überhaupt entstanden ist.
Ich hatte im August 2017 auf der Autobahn einen Unfall mit einem portugiesischem LKW, der mir im Stau in den Kotflügel gefahren ist, obwohl ich gehupt habe, weil ich den Zusammenstoß vorausgesehen habe. Anschließend ist der LKW-Fahrer geflüchtet und konnte nur von der Polizei mit Blaulicht zum Anhalten gebracht werden. Leider gibt es für den Unfall keine bekannten Zeugen.
An meinem Superb entstand ein Schaden von über 2000 Euro, der erst nach Einschalten eines Rechtsanwalts zu 50% von der gegnerischen Haftpflicht und zu 50% von meiner Vollkasko bezahlt wurde. Der Unfallgegner machte keinen Schaden geltend.
Im Dezember 2020, über drei Jahre später, meldet sich der Unfallgegner von damals bei meiner Versicherung und macht einen Schaden in Höhe von 3600 Euro geltend. Ich habe darauf der Versicherung mitgeteilt, dass ich diesen Schaden anzweifel und habe sie angewiesen, ihn nicht zu regulieren. Jetzt habe ich auf einmal rückwirkend eine Beitragsrechnung für meine Haftpflicht bekommen, weil sich meine Schadenfreiheitsklasse geändert hat.
Bis heute hat der Unfallgegner keine Ansprüche gegen mich persönlich geltend gemacht. Ich habe keine Unterlagen zu dem angeblichen Schaden. Wer weiß, in was für Unfälle der LKW in den letzten drei Jahren noch verwickelt war und ob der Schaden überhaupt von dem damaligen Unfall herrührt. An dem LKW waren damals keine Schäden sichtbar.
Du müsstest bei deiner Versicherung wenn diese einen Schaden reguliert hat und du dies als ungerechfertigt ansiehst Einspruch einlegen und ggf. deine Versicherung verklagen um Anpassung deiner SF zu vermeiden. Bei dem Streitwert überlegt man sich das aber dreimal und schluckt die Kröte besser auch wenn es als ungerecht empfunden wird. Sobald ein Gericht irgenwie eine Teilschuld feststellt ist eh vorbei mit der SF. Unfälle mit im Ausland versicherten Fahrzeugen sind leider meist mit viel Ärger verbunden. Unfall in Land A mit Fahrer aus nicht EU Land B, Zugmaschine aus Land C und Anhänger aus Land D und wenn es dann noch abgestritten wird.
Das hab ich doch auch so geschrieben? Mit Streitwert meine ich ja die Erhöhung deiner Versicherungsbeiträge und die Frage ob es sich lohnt zu klagen mit Prozessrisiko und möglicher Teilschuld weil der Richter sich auch nicht zu helfen weis bei Unfällen ohne Zeugen vor drei Jahren.Man verklagt den Versicherer nicht auf die Summe der Schadenzahlung, sondern lediglich auf den erhöhten Beitrag aufgrund des SFR-Verlustes. Und das Gericht beschäftigt sich nur damit, ob der Schaden vollumfänglich nicht hätte bezahlt werden müssen. Denn wenn von 3.600.- Euro nur 150.- Euro als korrekt anerkannt wird, wird der SFR trotzdem belastet. Dann könnte man natürlich entscheiden, ob man den Schaden selbst zahlt.
Das hab ich doch auch so geschrieben? Mit Streitwert meine ich ja die Erhöhung deiner Versicherungsbeiträge und die Frage ob es sich lohnt zu klagen mit Prozessrisiko und möglicher Teilschuld weil der Richter sich auch nicht zu helfen weis bei Unfällen ohne Zeugen vor drei Jahren.
Ich werde ihn natürlich wieder kontaktieren. Allerdings hatte ich den Fall bereits als abgeschlossen betrachtet.Er ist also bereits mit dem Fall vertraut. Wieso ist es nun ein Problem, ihn deswegen erneut zu kontaktieren?
Die ist wie das Alphabet: Fängt mit A und hört mit Z auf.Und was ist das für eine schräge Versicherung?