Genau... Anpassung braucht es nur dann, wenn der Tacho nicht mehr innerhalb der zul. Toleranzen anzeigen würde. Weniger als die tatsächliche Geschwindigkeit darf er nicht anzeigen und mehr als 10% der tatsächlichen Geschwindigekeit zzgl. 4 km/h auch nicht.
Der 215/40 R17 ist wohl einen kleinen Tick größer, als der max. Abrollumfang, der in der Typgenehmigung vom Fabia drin steht. Daher rührt wohl auch die Auflage, wobei man die erfahrungsgemäß den Hasen gegen kann. Um genaueres zu sagen, bräuchte ich mal die Typgenehmigungsnummer von deiner Kiste insbesondere die letzten beiden Stellen. Finden tust du sie auf dem Typschild im Motorraum oder in den Fz. Dokumenten bzw. auf dem CoC-Papier.
Um die Auflage kommst du (bei gesetzestreuen Prüfern) aber nur rum, wenn sich das ganze ein Sachverständiger anschaut und im Wege der Einzelabnahme die Eintragung macht, willst du mit dem Teilegutachten eine Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 machen lassen, brauchst du zumindest eine Tachoüberprüfung mit den aufgezogenen 215/40 R17, die Tachoangleichung brauchst du ja nur dann, wenn es nicht passen würde. Die Tachoprüfung bekommt man meißt relativ günstig, musst du dich mal erkundigen, im Vergleich zu den Felgen samt Reifen auf jeden Fall ein vernachlässigbarer Kostenfaktor.
