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Parkschaden: Gemeinde muss zahlen
Die Gemeinde haftet bei einem Kfz-Parkschaden der durch einen zu hohen Bordstein entsteht.
Eine Parkbucht für ein Auto muss so angelegt sein, dass der Fahrer auch mit einem längeren Fahrzeug problemlos einparken kann. Für Hindernisse durch einen zu hohen Bordstein haftet die Kommune, befanden die Richter des Oberlandesgerichts in Dresden (AZ 6 U 1889/00). In dem strittigen Fall war einem Autofahrer ein Schaden von mehr als 8000 Mark entstanden, weil er beim Einparken mit der Karosse seiner neuen Limousine an der sehr hohen Bordsteinkante hängen geblieben war.
Daraufhin verklagte er die Gemeinde auf Schadenersatz. Nach seiner Auffassung war es gar nicht möglich, dort einzuparken, ohne Beschädigungen am Fahrzeug zu riskieren. Die Richter des Oberlandesgerichts ließen daraufhin die Parkbucht ausmessen und gaben dem Mann Recht. Da niemand mit einem so hohen Bordstein rechnen müsse, habe die Gemeinde für den Schaden aufzukommen, urteilten sie.
Die Gemeinde haftet bei einem Kfz-Parkschaden der durch einen zu hohen Bordstein entsteht.
Eine Parkbucht für ein Auto muss so angelegt sein, dass der Fahrer auch mit einem längeren Fahrzeug problemlos einparken kann. Für Hindernisse durch einen zu hohen Bordstein haftet die Kommune, befanden die Richter des Oberlandesgerichts in Dresden (AZ 6 U 1889/00). In dem strittigen Fall war einem Autofahrer ein Schaden von mehr als 8000 Mark entstanden, weil er beim Einparken mit der Karosse seiner neuen Limousine an der sehr hohen Bordsteinkante hängen geblieben war.
Daraufhin verklagte er die Gemeinde auf Schadenersatz. Nach seiner Auffassung war es gar nicht möglich, dort einzuparken, ohne Beschädigungen am Fahrzeug zu riskieren. Die Richter des Oberlandesgerichts ließen daraufhin die Parkbucht ausmessen und gaben dem Mann Recht. Da niemand mit einem so hohen Bordstein rechnen müsse, habe die Gemeinde für den Schaden aufzukommen, urteilten sie.