"Begegnung" mit Fabia TDI

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  • "Begegnung" mit Fabia TDI Beitrag #1

Harzer

Guest
Moin-Community

Also, mir ist gestern was passiert....

Ich habe wirklich:respekt: vor den 240NM(manchmal auch mehr) Durchzugskraft der TDI´s und würde nie wagen, mit meinen französisch zarten 126NM dagegen zu halten. Aber wenn ich eines nicht leiden kann, ist es, wenn jemand nach einer Ampel, Baustelle o.ä. das Gaspedal nicht findet!

Als ich gestern den Messeschnellweg richtung Hannover fuhr, hatte ich vor mir einen Fabi - 1,9TDI. Nach der Aufhebung der 60er Zone kam dieser einfach nicht auf dem Knick. Ich setzte also zum überholen an. Als ich auf der sog. "Kampfhöhe" (Auge in Auge) war, mußte mir diese blondgefärbte Schwu**tel zeigen, daß er DEN TDI fährt und gab Gas. Das wäre ja nichtmal schlimm gewesen, wäre da nicht noch ein dritter gewesen.....
Der "schrägabstand" zwischen mir und dem dritten betrug etwa 25m und auf eine Vollbremsung (ja, mein Notbremsassistent funktioniert:beifall: *warnblinklichtleucht*) und Lichthupe erntete ich nur einen verständnislosen Blick in den Rückspiegel !

Ich dachte in der Fahrschule gelernt zu haben, daß man überholende Fahrzeuge vorbeilassen muß und erst dann selbst überholen darf... hab ich irgendwas falsch verstanden.... ?(

Ca. 1km später kam eine 100km begrenzung, die ER promt genauestens einhielt und ich ihn mit 110km/h überholte!

Geschichte ENDE - Nils
 
  • "Begegnung" mit Fabia TDI Beitrag #2

Marccom

Guest
Grundsätzlich hast Du Recht.

Wer feststellt, dass er überholt wird, hat die Geschwindigkeit zu halten oder Notfalls zu reduzieren, um diese Gefahrensituation möglichst schnell vorübergehen zu lassen.
Wer einen Überholenden auf gleiche Höhe auffahren lässt um ihn anschliessend auszubeschleunigen begeht streng genommen eine 'schwere Verkehrsgefährdung' und ist mit Vergehen wie 'rechts überholen' gleich zu setzen.

Jetzt verstehe ich Deinen Fall aber so, dass der 'TDI Rowdie' noch jemanden vor sich hatte (korrigiere mich bitte, wenn nicht)...wenn dieser langsamer fuhr als vom allgemeinen Verkehrsfluss bzw. von der Geschwindigkeitsbegrenzung vorgegeben, hast Du aus zweiter Reihe überholt, was ebenfalls ein Vergehen darstellt. Auch wenn in diesem Fall nur eine 'einfache/leichte Verkehrsgefährdung' vorhanden ist, wäre bei Zustandekommen eines Unfalls für Euch beide eine Teilschuld herausgesprungen.

Problem kann in so einem Fall aber die Beweislast werden:

Dass Du aus zweiter Reihe überholt hast, wäre aus dem Unfallhergang bzw. dem Ergebnis offensichtlich ...die Gefährdung durch den Vorrausfahrenden könntest Du nur durch Zeugen beweisen. Meistens schwierig.

Trotz des Hinweises in der Signatur, will ich hier noch mal betonen, dass ich kein Verkehrsrichter bin, sondern nur jemand, der sich hobbylastig für Verkehrsrecht interessiert. O.g. stellt meinen Informationsstand dar und lasse mich auch gern von einem Gelehrten korrigieren...wüsste es sogar zu schätzen (wie gesagt: interessiert mich, sowas)

Gruß

Marc

EDIT: Nur mal noch so eine Kleinigkeit zur Info

1. Musste ein Verkehrsteilnehmer durch Euer Verhalten im Strassenverkehr seine Geschwindigkeit verzögern , habt Ihr ihn behindert.

2. Musste ein Verkehrsteilnehmer durch Euer Verhalten im Strassenverkehr bremsen , habt Ihr ihn gefährdet .
 
  • "Begegnung" mit Fabia TDI Beitrag #3

Harzer

Guest
Ich sollte vieleicht dazuschreiben, daß es sich um eine 4 spurige Kraftfahrstraße mit baulicher trennung handelte! Ich weiß ja nicht, ob überholen da auch eine Gefährdung ist.... oder doch?
 
  • "Begegnung" mit Fabia TDI Beitrag #4

Marccom

Guest
Stimmt,

bei mehrspuriger Fahrbahn gibt es den Tatbestand 'Überholen aus zweiter Reihe' nicht.

Da müsste IMHO (bin jetzt nicht 100%ig sicher) entscheidend sein, wer seinen Willen zum Spurwechsel eher angezeigt hat (sprich: blinken!)

Sehe ich den hinter mir fahrenden zum Spurwechsel Blinken (oder ich meine nicht drauf achten zu müssen) und zum Überholen ansetzen, begehe ich wieder eine Gefährdung, wenn ich noch vor Ihm rausziehe. Ist nach einem Unfall die Reihenfolge nachweisbar, bekomme ich die Schuld am Unfallhergang zugesprochen.

Gruß

Marc
 
  • "Begegnung" mit Fabia TDI Beitrag #5

Harzer

Guest
Was die Verkehrsregeln angeht, bist du aber schwer "auf zack" !

Also noch zur vervollständigung - geblinkt hat er weder beim Beginn, noch bei beendigung des Überholvorgangs!:-(

Nils :schlumpf:
 
  • "Begegnung" mit Fabia TDI Beitrag #6

Marccom

Guest
Das mit dem Blinken ist auch immer so eine Sache.

Wenn er in keinem Fall geblinkt hat...und das liesse sich ja heutzutage nachweisen...hätte er schon schlechte Karten.

Wichtig wäre dann noch, dass Du vorm Überholansatz geblinkt hast...und das vor Ihm (sag ich jetzt nur profilaktisch...er hat ja nicht geblinkt) ...dann wärst Du verkehrsrechtlich auf der sicheren Seite.

Noch ein Hinweis zum Blinken bei Überholvorgängen:

1. Überhole ich auf einer einspurigen Fahrbahn, blinke ich immer zu Beginn des Vorganges (und möglichst vor dem Ansatz und nicht während).

Ist der zu Überholende das einzige Fahrzeug vor mir...überhole ich es weiträumig und brauche dann zum Abschluss des Vorganges nicht zwingend blinken.

Ist es nicht das einzige und es ist absehbar (durch Sicht, die nur für einen Überholvorgang ausreicht) oder notwendig (durch plötzlich auftretenden Gegenverkehr) mich zwischen mehreren (also min. 2 :D ) Fahrzeugen einzuordnen, muss ich blinken.

2. Bei mehrspuriger Fahrbahn (Kraftfahrstrasse, Autobahn) muss ich immer zu Beginn und zum Abschluss blinken, da der Vorgang zwei Spurwechsel beinhaltet, die für den nachfolgenden Verkehr (besonders bei hohen Geschwindigkeiten) von Bedeutung sein können.
 
  • "Begegnung" mit Fabia TDI Beitrag #7

facom

Guest
Hallo Harzer,

saustark Deine Geschichte. Kann aber jeder, der nicht nur Brötchen holen fährt, täglich erleben. Auch anderen Typen finden das Gaspedal nicht ( Leute mit Hut etc.) und darum immer eine Beleuchtung über dem Pedalset für diese Typen.

Ein richtiger Fahrer an Lenker eines Fabia TDI macht so eine Sch.... nicht! Ich schätze meine 100 PS und warte auf die 130 PS-Serie.

Gruss von der Ostsee

facom
 
  • "Begegnung" mit Fabia TDI Beitrag #8

nbodo

Guest
@Marccom: Was bedeutet das aus zweiter Reihe überholen genau?

Soweit ich es aus dem hier geschriebenen herraus lesen kann, sagst du, dass man aus zweiter Reihe überholt, sobald vor einem mehr als ein Auto fährt und man zum Überholen ansetzt.

Aber das beißt sich irgendwie mit dem Grundsatz den ich mir gemerkt habe, auß der Fahrschulzeit, dass man nur ein Auto auf einmal überholen darf. Also sozusagen in die Lücken hüpfen muss und schritweise Überholt.

Sonst hat man ja diese Staubildung. Und ich dachte hier würde dieses "wer zu erst Blinkt darf zuerst" auch gelten.
 
  • "Begegnung" mit Fabia TDI Beitrag #9

Marccom

Guest
wenn man sich meinen Text auf der Zunge zergehenlässt, kommt man aber wohl drauf was ich meine.

Jetzt verstehe ich Deinen Fall aber so, dass der 'TDI Rowdie' noch jemanden vor sich hatte (korrigiere mich bitte, wenn nicht)...wenn dieser langsamer fuhr als vom allgemeinen Verkehrsfluss bzw. von der Geschwindigkeitsbegrenzung vorgegeben,...

Also mal als konkretes Beispiel:

Dein Vordermann und Du als sein 'Verfolger' fahrt beide 100.
Jetzt taucht vor dem Vorrausfahrenden ein 80 fahrender LKW auf. Da die Verkehrslage (Gegenverkehr) unklar ist ordnet sich der Vorrausfahrende hinter dem LKW ein und wartet eine für ein sicheres Überholen günstige Verkehrslage ab. Trifft eine solche günstige Lage ein...musst Du, als sein Verfolger, ihm das Überholen zuerst ermöglichen...tust Du das nicht und überholst bei der Gelegenheit beide...überholst Du aus zweiter Reihe...und das ist nicht erlaubt.

Eine andere Situation stellt sich dar, wenn Du allein (also ohne Vorrausfahrenden) eine Landstrasse entlang fährst. Vor Dir kannst Du zunächst einen PKW mit Anhänger ausmachen...davor einen LKW...beide fahren 80, Du fährst erlaubte 100. Wenn Du jetzt zunächst den PKW und (weil die Verkehrslage es sicher zulässt) anschliessend den LKW überholst...ist das kein Überholen aus zweiter Reihe.

Gruß

Marc
 
  • "Begegnung" mit Fabia TDI Beitrag #10

nbodo

Guest
Wie sähe es denn in folgendem fall aus:

Ich fahre ganz normal auf der Landstraße hinter einem 100 kmh fahrenden PWK her, plötzlich taucht vor uns ein LKW (fährt ca. 80 kmh) auf, hinter welchem schon 2 PKW herfahren. (somit habe ich jetzt 4 Fahrzeuge vor mir) Ich bin Ortskundig und weiß das jetzt eine super Gelegenheit kommt, um zu überholen, jedoch keiner meiner Vordermänner macht Anstalten zu überholen.

Darf ich nun hingehen, blinken, den vor mir fahrenden überholen, blinken rechts, leicht einscheren, blinken links den nächsten überholen, blinken bremsen leicht einscheren und das ganze halt bis ich irgendwann am LKW vorbei bin? Oder dürfte ich in dem Fall alle auf einmal „nehmen“?

Was genau heißt denn „dem vor mir fahrenden das Überholen ermöglichen“? Wie lange dauert es, bis sich dein bsp. 1 zum bsp. 2 wandelt?

Weil bei bsp. 2 kann es ja genau so vorkommen, das sich der Typ mit dem Anhänger zum überholen entschließt. (plötzlich halt, nachdem ich den Blinker gesetzt habe)
 
  • "Begegnung" mit Fabia TDI Beitrag #11

Harzer

Guest
@nbodo:

Was du machen möchtest schimpft sich "Kolonnenspringen" und ist absolut verboten!
 
  • "Begegnung" mit Fabia TDI Beitrag #12

nbodo

Guest
Ok, gut zu wissen , danke für die Aufklärung.
 
  • "Begegnung" mit Fabia TDI Beitrag #13

?

Guest
Hier mal ein paar Infos zum Überholen, zu all den oben genannten Fällen.

Pflichten des gleichgerichteten Verkehrs:
Der Überholende hat darauf zu achten, daß ein nachfolgendes, auf der Überholspur herrannahendes Fahrzeug nicht zu einer raschen und erheblichen Geschwindigkeitsherabsetzung veranlaßt wird- Leichtere Behinderungen, die sich nicht zu einer Gefährdung ausweiten können, muß der auf der Überholspur herannahende Fahrer jedoch in Kauf nehmen und sich in seiner Reaktrionsbereitschaft und Fahrweise darauf einrichten (OLG Köln VRS44, 436).
Nähern sich zwei PKW mit etwa gleicher Geschwindigkeit einem vorausfahrenden LKW, darf der Fahrer des vorausfahrenden PKW als erster überholen, auch wenn der zweite PKW bereits auf der linken Fahrbahnhälfte fährt (OLG Schleswig DAR 1975, 76; OLG Celle VersR 1979, 476). Anders ist es bei höherer Geschwindigkeit und erkennbarer Überholabsicht des nachfolgenden Fahrers (OLG Hamm VerkMitt 1986 Nr. 9).
Das "Weghupen" eines überholungswilligen Vordermanns vom Überholstreifen ist strafbare Nötigung (BGH VRS 26, 358 = DAR 1964, 167), ebenso ein absichtliches Langsamfahren, um das Überholen eines Nachfolgenden zu verhindern (BGH VRS 25, 117 = DAR 1963, 308 = VkBl 1963, 475).
Nach dem Überholen eines Kraftfahrzeuges muß beim Einscheren ein Sicherheitsabstand zum überholten Wagen eingehalten werden, der etwa der Strecke entspricht, die das überholte Fahrzeug in einer Sekunde zurücklegt (OLG Koblenz VRS 45, 209). Ein zu knappes Einscheren ("Schneiden") ist grob verkehrswidrig (OLG Düsseldorf VRS 64,7).
Wer überholt wird, darf vom Beginn bis zum Ende des Überholvorganges seine Geschdindigkeit nicht mehr erhöhen (BayObLG VerkMitt 1978, Nr. 49 = VRS 55, 142); dies gilt auch wenn das Überholen unzulässig ist.

Trotz all dieser Entscheidungen kann jeder auch wenn er vermeintlich im Recht ist, dennoch eine Schuld/Teilschuld bekommen, denn über all diesen Gesetzen "schwebt" immer der §1 der StVO der oberste Priorität hat:

§1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert und belästigt wird.
 
  • "Begegnung" mit Fabia TDI Beitrag #14

klausi88

Guest
eingentlich entstehen solche situationen sowieso nur, weil wieder jemand meint er habe recht, er sei der könig, er müsse jetzt sheriff spielen oder hat einfach nur gepennt.

wenn sich alle halbwegs vernünftig verhalten, dann wäre alles viel einfacher, aber nein, auf deutschlands straßen wird auch hanswurst von der ecke in seinem opel manta plötzlich zum herrscher der welten und darf sein persönliches verkehrsrecht durchsetzen.

so ist das halt.

ich reite dann nicht lange auf paragraphen rum, sondern atme einmal tief durch, und halt mich zurück. denn alles ist besser als einen unfall zu haben...

cu, Klausi
 
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