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Zum ersten Januar wird uns der Euro scheinbar niedrige Kraftstoffpreise bescheren. Doch tatsächlich beginnt das neue Jahr für den Autofahrer mit Mehrausgaben. Die vierte Stufe der Ökosteuerreform verteuert Benzin und Diesel um 3,56 Cent (sieben Pfennig) je Liter. Weitere Neuigkeiten, auf die sich die Autofahrer einstellen müssen, hat der Automobilclub ADAC jetzt zusammengestellt.
Neue Bußgelder
Ab dem 1. Januar 2002 gilt ein neuer Verwarnungs- und Bußgeld-Katalog. Die Beträge werden in Euro ausgewiesen. Erfreulich für die Autofahrer: Die Markbeträge werden im Verhältnis 2:1 umgestellt. 75-Mark-Knöllchen werden mit 35 Euro sogar noch günstiger. Die Unterscheidung zwischen Verwarnungsgeldern bis 75 Mark und den kostspieligeren Bußgeldern entfällt. Die Verkehrsteilnehmer können sich in einem einzigen Regelwerk darüber informieren, welche Sanktionen drohen, wenn sie gegen Verkehrsvorschriften verstoßen.
Radarwarngeräte ausdrücklich verboten
Die Straßenverkehrsordnung untersagt künftig ausdrücklich den Betrieb von Radarwarngeräten. Wer trotzdem ein solches Gerät einsetzt, riskiert eine Geldbuße von 75 Euro und vier Flensburgpunkte sowie zusätzlich die ersatzlose Beschlagnahmung des Gerätes.
Verkehrszeichen erlaubt Benutzung des Standstreifens
Der Standstreifen der Bundesautobahnen soll auf staugefährdeten Strecken unter gewissen Voraussetzungen zeitweise für den fließenden Verkehr freigegeben werden. Dazu wird es ein neues Verkehrszeichen geben (Verkehrslenkungstafel).
Ärztliche Untersuchungen für Über-65-Jährige
Im Frühsommer 2002 soll die 'Reparatur-Verordnung' zum Fahrerlaubnisrecht in Kraft treten. Danach müssen auch die Inhaber der alten Klasse-3-Führerscheine zu den ärztlichen und augenärztlichen Pflichtuntersuchungen, wenn sie über das 65. Lebensjahr hinaus Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen fahren wollen (Klasse C1 und C1E ). Im Bereich der Klassen B bzw. BE soll sich nichts ändern.
Kinder ab 11 haften für Unfälle
Durch das Schadenrechtsänderungsgesetz, das voraussichtlich im Sommer 2002 in Kraft tritt, wird die Abrechnung auf der Basis eines Sachverständigengutachtens beschnitten. Mehrwertsteuer wird nur dann noch erstattet, wenn sie wirklich anfällt. Das Haftungsalter für Kinder wird von acht auf elf Jahre heraufgesetzt, allerdings nur bei Verkehrsunfällen, nicht bei vorsätzlichen Beschädigungen von Kfz durch Kinder. Schmerzensgeld wird auch bei Gefährdungshaftung gewährt, jedoch entfällt der Schmerzensgeldanspruch bei so genannten Bagatellschäden.
Neues für Besitzer von Anhängern
Bei Gespannen (Zug) haftet künftig auch der Anhängerversicherer. Bisher musste bei Unfällen, die zum Beispiel durch den angekoppelten Wohnanhänger angerichtet wurden, nur die Versicherung des Zugfahrzeugs regulieren. Schwierigkeiten, die dadurch entstanden, weil nur das Kennzeichen des Anhängers, nicht aber das des Zugfahrzeugs bekannt waren, gehören damit der Vergangenheit an.
Mehr Garantie beim Autokauf
Auch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts bringt für die Autofahrer einige Neuerungen: Die Gewährleistungsfrist beim Kauf neuer Kraftfahrzeuge wird auf zwei Jahre verlängert. Kauft man beim Gebrauchtwagenhändler ein Fahrzeug, gilt eine einjährige Gewährleistungsfrist. Die bisher übliche Praxis der Gebrauchtwagenhändler, die gesetzliche Gewährleistung im Kaufvertrag auszuschließen, ist nicht mehr zulässig.
Werbung verpflichtet
Mit ihren Werbeaussagen werden Unternehmen künftig sorgfältiger umgehen müssen. Trifft eine Werbeaussage für ein Produkt nicht zu, kann daraus ein Sachmangel abgeleitet werden. Der Verkäufer muss dann nachbessern, misslingt dies, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
Verbraucherfreundlich ist auch das künftig geltende Prinzip der so genannten Beweislastumkehr. Innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf eines Produktes muss der Hersteller nachweisen, dass ein bestimmter Mangel nicht schon beim Kauf vorhanden war.
Keine Kuhfänger mehr
Um einer strengeren Vorschrift zum Fußgängerschutz vorzubeugen, wollen die im europäischen ACEA zusammengeschlossenen Fahrzeughersteller künftig alle Fahrzeuge mit einer Tagesfahrlichtschaltung und mit ABS ausstatten. Die so genannten Kuhfänger werden nicht mehr angeboten. Dies soll für 90 Prozent der neu verkauften Fahrzeuge bis zum September 2002 und für den Rest bis Oktober 2003 umgesetzt werden. Vorausgesetzt, der EU-Rat stimmt diesem Angebot zu.
Quelle
Neue Bußgelder
Ab dem 1. Januar 2002 gilt ein neuer Verwarnungs- und Bußgeld-Katalog. Die Beträge werden in Euro ausgewiesen. Erfreulich für die Autofahrer: Die Markbeträge werden im Verhältnis 2:1 umgestellt. 75-Mark-Knöllchen werden mit 35 Euro sogar noch günstiger. Die Unterscheidung zwischen Verwarnungsgeldern bis 75 Mark und den kostspieligeren Bußgeldern entfällt. Die Verkehrsteilnehmer können sich in einem einzigen Regelwerk darüber informieren, welche Sanktionen drohen, wenn sie gegen Verkehrsvorschriften verstoßen.
Radarwarngeräte ausdrücklich verboten
Die Straßenverkehrsordnung untersagt künftig ausdrücklich den Betrieb von Radarwarngeräten. Wer trotzdem ein solches Gerät einsetzt, riskiert eine Geldbuße von 75 Euro und vier Flensburgpunkte sowie zusätzlich die ersatzlose Beschlagnahmung des Gerätes.
Verkehrszeichen erlaubt Benutzung des Standstreifens
Der Standstreifen der Bundesautobahnen soll auf staugefährdeten Strecken unter gewissen Voraussetzungen zeitweise für den fließenden Verkehr freigegeben werden. Dazu wird es ein neues Verkehrszeichen geben (Verkehrslenkungstafel).
Ärztliche Untersuchungen für Über-65-Jährige
Im Frühsommer 2002 soll die 'Reparatur-Verordnung' zum Fahrerlaubnisrecht in Kraft treten. Danach müssen auch die Inhaber der alten Klasse-3-Führerscheine zu den ärztlichen und augenärztlichen Pflichtuntersuchungen, wenn sie über das 65. Lebensjahr hinaus Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen fahren wollen (Klasse C1 und C1E ). Im Bereich der Klassen B bzw. BE soll sich nichts ändern.
Kinder ab 11 haften für Unfälle
Durch das Schadenrechtsänderungsgesetz, das voraussichtlich im Sommer 2002 in Kraft tritt, wird die Abrechnung auf der Basis eines Sachverständigengutachtens beschnitten. Mehrwertsteuer wird nur dann noch erstattet, wenn sie wirklich anfällt. Das Haftungsalter für Kinder wird von acht auf elf Jahre heraufgesetzt, allerdings nur bei Verkehrsunfällen, nicht bei vorsätzlichen Beschädigungen von Kfz durch Kinder. Schmerzensgeld wird auch bei Gefährdungshaftung gewährt, jedoch entfällt der Schmerzensgeldanspruch bei so genannten Bagatellschäden.
Neues für Besitzer von Anhängern
Bei Gespannen (Zug) haftet künftig auch der Anhängerversicherer. Bisher musste bei Unfällen, die zum Beispiel durch den angekoppelten Wohnanhänger angerichtet wurden, nur die Versicherung des Zugfahrzeugs regulieren. Schwierigkeiten, die dadurch entstanden, weil nur das Kennzeichen des Anhängers, nicht aber das des Zugfahrzeugs bekannt waren, gehören damit der Vergangenheit an.
Mehr Garantie beim Autokauf
Auch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts bringt für die Autofahrer einige Neuerungen: Die Gewährleistungsfrist beim Kauf neuer Kraftfahrzeuge wird auf zwei Jahre verlängert. Kauft man beim Gebrauchtwagenhändler ein Fahrzeug, gilt eine einjährige Gewährleistungsfrist. Die bisher übliche Praxis der Gebrauchtwagenhändler, die gesetzliche Gewährleistung im Kaufvertrag auszuschließen, ist nicht mehr zulässig.
Werbung verpflichtet
Mit ihren Werbeaussagen werden Unternehmen künftig sorgfältiger umgehen müssen. Trifft eine Werbeaussage für ein Produkt nicht zu, kann daraus ein Sachmangel abgeleitet werden. Der Verkäufer muss dann nachbessern, misslingt dies, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
Verbraucherfreundlich ist auch das künftig geltende Prinzip der so genannten Beweislastumkehr. Innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf eines Produktes muss der Hersteller nachweisen, dass ein bestimmter Mangel nicht schon beim Kauf vorhanden war.
Keine Kuhfänger mehr
Um einer strengeren Vorschrift zum Fußgängerschutz vorzubeugen, wollen die im europäischen ACEA zusammengeschlossenen Fahrzeughersteller künftig alle Fahrzeuge mit einer Tagesfahrlichtschaltung und mit ABS ausstatten. Die so genannten Kuhfänger werden nicht mehr angeboten. Dies soll für 90 Prozent der neu verkauften Fahrzeuge bis zum September 2002 und für den Rest bis Oktober 2003 umgesetzt werden. Vorausgesetzt, der EU-Rat stimmt diesem Angebot zu.
Quelle