AU Protokoll mitführen?

Diskutiere AU Protokoll mitführen? im sonstige Autothemen Forum im Bereich Skoda Forum; Hallo! Mein Fabi hat Anfang April TÜV und AU neu bekommen. Ich habe gehört, dass man das AU Protokoll mitführen muss, weil von AU ja nichts in...
  • AU Protokoll mitführen? Beitrag #1

Štefan

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Hallo!
Mein Fabi hat Anfang April TÜV und AU neu bekommen. Ich habe gehört, dass man das AU Protokoll mitführen muss, weil von AU ja nichts in den Fahrzeugschein eingetragen wird. Weiß jemand ob man das wirklich im Auto mitführen muss?
Danke!
Gruß Stefan :wink:
 
  • AU Protokoll mitführen? Beitrag #2

Steffen

Guest
Hallo Stefan,
wie Du schon schreibst ist es PFLICHT das Protokoll der AU mitzuführen, auch wenn höchstwahrscheinlich nie einer das Ding sehen will. Aber Vorschrift ist Vorschrift.
Gruß Steffen
 
  • AU Protokoll mitführen? Beitrag #3

muc

Guest
Hallo, es ist in § 47a Abs. 4 StVZO lediglich eine Aufbewahrungspflicht vorgesehen; daraus kann man nicht folgern, daß die Bescheinigung mitzuführen ist. Schaden tut´s aber sicher nicht, wenn man sie dabei hat ;-)
 
  • AU Protokoll mitführen? Beitrag #4

OutsideRS

Guest
Hallo zusammen

Ich habe mir von der Polizei vor ein paar Wochen eine mündliche Verwarnung eingefangen, weil ich die AU und TÜV Bericht nicht mitgeführt hatte.
Das war mir auch neu das man den HU Bericht mitführen soll. Naja, man lernt ebenn nicht aus und es ist ja auch kein Problem die Sachen im Bordbuch mit mitzuführen.

Gruß Michael
 
  • AU Protokoll mitführen? Beitrag #5

Red Pepper

Guest
Hallo,

klare Rechtslage: Keine Mitführpflicht!
Allerdings ist diese Erkenntnis insbesondere bei älteren Kollegen in Grün nicht so weit verbreitet. Ich kenne Leute die dafür abgezockt wurden, aber sich aus Unkenntnis nicht gewehrt haben. Deshalb meine Empfehlung: Nicht vor Ort in großen Diskussionen erschöpfen. Besonders wenn man es eilig hat, sitzt man doch am kürzeren Hebel.
Am besten man sagt, man könne nicht zahlen und lässt einen Datenermittlungsbeleg fertigen. Dann kann man mit Begründung gegen den folgenden Bescheid im Einspruchsverfahren vorgehen.

Steffen
 
  • AU Protokoll mitführen? Beitrag #6

Steffen

Guest
Hallo nochmal,
ich will mich ja nicht streiten, aber der weiter o.g. Paragraph (hier Absatz 4, siehe unten) besagt nicht nur das ich das Protokoll aufbewahren soll, sondern es ist DEN ZUSTÄNDIGEN PERSONEN auf verlangen auszuhändigen. Ich denke einmal eine allgemeine Verkehrskontrolle wird von ZUSTÄNDIGEN PERSONEN durchgeführt und damit würde es wieder zur Pflicht werden.

(4) Die Prüfbescheinigung ist aufzubewahren. Der Fahrzeugführer hat sie der für die Durchführung der Hauptuntersuchung nach § 29 verantwortlichen Person sowie auf Verlangen zuständigen Personen und der Zulassungsbehörde zur Prüfung auszuhändigen. Kann die Prüfbescheinigung nicht ausgehändigt werden, hat der Halter auf seine Kosten eine Zweitschrift von der untersuchenden Stelle zu beschaffen oder eine Abgasuntersuchung durchführen zu lassen.

Aber ich will hier keinen unfrieden aufkommen lassen und deshalb Stefan, steck den Fetzen Papier mit ein und gut isses.

Gruß Steffen
 
  • AU Protokoll mitführen? Beitrag #7

Štefan

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OK, am besten ich pack' ihn zu den Bordbüchern, stört ja auch nicht.
Vielen Dank für eure Hilfe!
Gruß Stefan :wink:
 
  • AU Protokoll mitführen? Beitrag #8

McFetz

Guest
:wink:

mir wurde schon bei der fahrschule beigebracht, das die AU immer mitzuführen ist...

McFetz
 
  • AU Protokoll mitführen? Beitrag #9

muc

Guest
Original von Steffen
Hallo nochmal,
ich will mich ja nicht streiten, aber der weiter o.g. Paragraph (hier Absatz 4, siehe unten) besagt nicht nur das ich das Protokoll aufbewahren soll, sondern es ist DEN ZUSTÄNDIGEN PERSONEN auf verlangen auszuhändigen. Ich denke einmal eine allgemeine Verkehrskontrolle wird von ZUSTÄNDIGEN PERSONEN durchgeführt und damit würde es wieder zur Pflicht werden.
Von :streit: kann keine Rede sein, aber genau diese Schlußfolgerung kann man eben nicht machen. Es würde reichen, die Bescheinigung nachzureichen, schließlich ist ja auch noch die Plakette auf dem Kennzeichen vorne da. Ergo keine Mitführungsplicht.
Natürlich spart man sich Aufwand, wenn man die Bescheinigung mit dabei hat, von daher empfiehlt es sich, diese mitzuführen. Idealerweise eine abgestempelte Kopie (und das Orginal zuhause aufheben), denn aus dem Handschuhfach geht schon mal was verloren. ;-)
Selbiges gilt auch für den HU-Prüfbericht...
 
  • AU Protokoll mitführen? Beitrag #10
Lucky

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Also, ich denke, wenn es Pflicht wäre, dann würde man(n)
auch die beiden Bescheinigungen bei einem Neuwagen
mit ausgehändigt bekommen.
Da dies aber nicht der Fall ist, denke ich, man(n) braucht sie
nicht mitzuführen.
 
  • AU Protokoll mitführen? Beitrag #11

Octavianer

Guest
Also ich habe noch nie gehört daß man die TÜV und ASU Bescheinigung mitführen muß. Dafür hat man doch die Aufkleber aufm Nummernschild!!!!!
Wurde auch schon öfter angehalten und wurde noch nie danach gefragt.
 
  • AU Protokoll mitführen? Beitrag #12

smhu

Guest
Zur Ausdehnung der Sache auf die Schweiz:

- Bei uns ist es Pflicht, die Abgaswartungsdokumente im Fahrzeug mitzuführen, da der Aufkleber der WS keine rechtliche Relevanz hat. Kopien mit Messbeleg werden für gewöhnlich akzeptiert. Wir erhalten beim Neuwagenkauf auch eine Abgasmessung des Wagens bei Ablieferung.

- Prüfungsberichte der MFK müssen nicht mitgeführt werden, da bei uns ein Auto ohne MFK keine Nummerschilder mehr hat (werden polizeilich eingezogen, wenn man alle Termine verstreichen lässt, einen Aufkleber für die MFK gibt es bei uns ja nicht)


Ausländische Fahrzeuge müssten wohl auch die im Heimatland vorgeschriebenen Dokumente mitführen, aber welcher Polizist kontrolliert schon die Abgaswerte bei ausländischen Fahrzeugen. Betriebsuntaugliche ausländische Fahrzeuge können übrigens mit einem Fahrverbot für die Schweiz belegt werden (ob ein ausländischer TÜV nach Ansicht der CH-Polizei genügt, um mit Extrembauten (z.B. in D zugelassene Federkürzungen für Tieferlegung sind bei uns untersagt) rumzufahren weiss ich nicht)
 
Thema:

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