Pitt
Guest
Hallo,
weiss jemand von Euch, ob die vom Werk verbaute abnehmbare Anhängerkupplung (Oktavia Combi) in dem Fahrzeugschein bzw. Brief eingetragen werden muss. Bei der Übergabe des Fahrzeuges meinte der Händer, dass seit Neuestem die E-Nummer (was auch immer das für eine Nummer sein soll) auf der Kupplung ausreichend sei und somit eine Eintragung in dem Fahrzeugbrief nicht nötig wäre. Zusätzliche Informationen zu der Kupplung waren in den Unterlagen nicht zu finden.
Gruß Pitt
weiss jemand von Euch, ob die vom Werk verbaute abnehmbare Anhängerkupplung (Oktavia Combi) in dem Fahrzeugschein bzw. Brief eingetragen werden muss. Bei der Übergabe des Fahrzeuges meinte der Händer, dass seit Neuestem die E-Nummer (was auch immer das für eine Nummer sein soll) auf der Kupplung ausreichend sei und somit eine Eintragung in dem Fahrzeugbrief nicht nötig wäre. Zusätzliche Informationen zu der Kupplung waren in den Unterlagen nicht zu finden.
Gruß Pitt