
aryps
- Dabei seit
- 31.07.2021
- Beiträge
- 41
- Zustimmungen
- 28
- Ort
- Elze
- Fahrzeug
- SCALA Monte Carlo 1.5 DSG - HONDA Forza 125 - SoFlow S04 Pro Gen.2 - ePF-2 XT 835
- Werkstatt/Händler
- Rindt & Gaida
- Kilometerstand
- 19500
Da ich als Verkäufer in einem Autohaus arbeite, kann ich nur sagen, man sollte als Händler immer eine Auftragsbestätigung versenden. Denn rechtlich gesehen, ist eine beidseitige Einwillingserklärung unabdingbar und die setzt entweder eine Unterschrift vom Verkäufer auf dem Vertrag, eine Auftragsbestätigung oder Rechnung vom Händler voraus.