Hallo liebe Fabia² Gemeinde,
ich bin seit genau 6 Monaten stolzer Besitzer eines neuen Fabia² Combi.
Trotz aller Zufriedenheit gibt es doch einen sehr starken Kritikpunkt bezüglich der Marke Skoda (generell unabhängig vom Modell).
Ich musste bisher leider schon zwei Garantieansprüche bei meinem Fahrzeug geltend machen:
1. Fall:
Nach einem Monat Klappergerausch in Beifahrerseitentür:
Nach Reklamation bei meinen VW-Händler in Berlin musste der "Freundliche" erst mal ein Mail an Skoda bezüglich Reparaturgenehmigung einholen.
Musste also wieder unverrichteter Dinge wieder von dannen ziehen.
Nach 3 Tagen rief mich der Freundliche an, dass er im Antwortmail einen Termin von Skoda erhalten hat, wobei die Skoda-Leute aus Tschechien bei der Fehlerfindung dabei sein wollten.
Da dieser Termin mir aus Zeitgründen nicht zusagte, musste mein Freundlicher ein neues Mail an Skoda schicken. Daraufhin bekam er die Genehmigung die Reparatur durchzuführen.
Also musste ich wieder einen neuen Termin machen.
Zu diesem Termin wurde die angebliche Fehlerquelle gefunden. Es war die Beifahrerseitenverkleidung. Allerdings war sie leider nicht lieferbar. Sollte meinen Wagen wieder abholen. Nach einer Woche kam diese aber doch (von einem anderen Zulieferanten).
Nach Einbau war der Fehler beseitigt und alles wieder o.k.
2. Fall:
Nach einigen längeren Testfahrten stellte ich aber fest, dass das Lenkrad bei Geradeausfahrt nicht genau waagerecht steht. Das Fahrzeug zog aber nicht zu einer Seite.
Ich rekamierte von neuem.
Diemal sollte wieder die Genehmigung von Skoda zwecks Reapatur (in diesem Fall eine Spurvermessung und Einstellung) eingeholt werden.
Das lehnte ich aber ab (weil ich nicht immer neue Termine machen wollte) und einigte mich, dass ich die Repartur vorerst selbst bezahlen wollte. Also wurde die Reparatur durchgeführt und ich bezahlte die Rechnung von 99,81€ unter "Vorbehalt einer Garantieabwicklung durch Skoda" (diese Formulierung "Zahlung unter Vorbehalt" ist sehr wichtig
) . Nach 2 Wochen war allerdings die Genehmigung immer noch nicht da
. Nach Reklamation beim Service-Leiter wurde ein neues Mail an Skoda (über einen anderen Weg) geschrieben
. Danach hatte Skoda den "Fall" angenommen. Leider musste ich weitere 6 Wochen warten bis Skoda die Kostenübernahme dem VW-Händler überwiesen hatte.
Danach (mit weiteren Nachfragen bei der zuständigen Buchhaltung) hatte ich das Geld überwiesen bekommen.
Nach weiteren Nachfragen, sogar bei Skoda-Deutschland, wurde mir bestätigt, dass Skoda jede Reparatur vor Durchführung im Garantiefall genehmigen muss. Es sei denn der Wagen ist nicht mehr fahrtüchtig.
Dazu Fragen an euch:
Habt ihr auch sollte Erfahrungen bei Druchführung einer Reparatur im Garantiefall gemacht?
Übrigens Einstellarbeiten (wie Spurvermessung etc.) müssen bei einem Neufahrzeit innerhalb von 6 Monaten und max. 10.000 Km Laufleistung nach Erstzulassung angemeldet werden ! ! !




Ansonsten wird der Garantieanspruch von Skoda (wie auch bei allen VW und Audi-Modellen) nicht anerkannt.
Meine Frage, ob bei Modellen von VW oder Audi auch erst die Genehmigung vor Druchführung eines Garantieanspruchs vorliegen muss, wurde dies verneint. Skoda ist zwar im VAG-Verbund, als Importeur kann Skoda aber andere Genehmigungsvorschriften selbstständig erlassen. ! ! !
Ich hoffe auf Eure zahlreichen Antworten.
Vielen Dank im voraus.
Euer Charlie
ich bin seit genau 6 Monaten stolzer Besitzer eines neuen Fabia² Combi.



Trotz aller Zufriedenheit gibt es doch einen sehr starken Kritikpunkt bezüglich der Marke Skoda (generell unabhängig vom Modell).






Ich musste bisher leider schon zwei Garantieansprüche bei meinem Fahrzeug geltend machen:



1. Fall:
Nach einem Monat Klappergerausch in Beifahrerseitentür:



Nach Reklamation bei meinen VW-Händler in Berlin musste der "Freundliche" erst mal ein Mail an Skoda bezüglich Reparaturgenehmigung einholen.




Nach 3 Tagen rief mich der Freundliche an, dass er im Antwortmail einen Termin von Skoda erhalten hat, wobei die Skoda-Leute aus Tschechien bei der Fehlerfindung dabei sein wollten.
Da dieser Termin mir aus Zeitgründen nicht zusagte, musste mein Freundlicher ein neues Mail an Skoda schicken. Daraufhin bekam er die Genehmigung die Reparatur durchzuführen.

Also musste ich wieder einen neuen Termin machen.



Nach Einbau war der Fehler beseitigt und alles wieder o.k.



2. Fall:
Nach einigen längeren Testfahrten stellte ich aber fest, dass das Lenkrad bei Geradeausfahrt nicht genau waagerecht steht. Das Fahrzeug zog aber nicht zu einer Seite.

Ich rekamierte von neuem.


Diemal sollte wieder die Genehmigung von Skoda zwecks Reapatur (in diesem Fall eine Spurvermessung und Einstellung) eingeholt werden.















Nach weiteren Nachfragen, sogar bei Skoda-Deutschland, wurde mir bestätigt, dass Skoda jede Reparatur vor Durchführung im Garantiefall genehmigen muss. Es sei denn der Wagen ist nicht mehr fahrtüchtig.
Dazu Fragen an euch:
Habt ihr auch sollte Erfahrungen bei Druchführung einer Reparatur im Garantiefall gemacht?
Übrigens Einstellarbeiten (wie Spurvermessung etc.) müssen bei einem Neufahrzeit innerhalb von 6 Monaten und max. 10.000 Km Laufleistung nach Erstzulassung angemeldet werden ! ! !






Ansonsten wird der Garantieanspruch von Skoda (wie auch bei allen VW und Audi-Modellen) nicht anerkannt.




Meine Frage, ob bei Modellen von VW oder Audi auch erst die Genehmigung vor Druchführung eines Garantieanspruchs vorliegen muss, wurde dies verneint. Skoda ist zwar im VAG-Verbund, als Importeur kann Skoda aber andere Genehmigungsvorschriften selbstständig erlassen. ! ! !









Ich hoffe auf Eure zahlreichen Antworten.
Vielen Dank im voraus.
Euer Charlie